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GVO Risikolebensversicherung: Todesfallschutz für Jäger und Waldbesitzer

Die GVO aus Bad Zwischenahn ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit für Haus, Haftpflicht, Unfall, Landwirtschaft, Jagd und Wald. Für Jäger und Waldbesitzer, die ihre Familie und ihre Erben finanziell absichern wollen, berechnen wir eine passende Risikolebensversicherung.

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Welche Rolle spielt die GVO bei der Risikolebensversicherung?

Die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg ist seit 1870 ein reiner Schaden- und Unfallversicherer; ihre Satzung schließt die Lebensversicherung aus. Bekannt ist die GVO für Haus- und Wohnungsschutz, Haftpflicht- und Unfallversicherungen sowie für spezielle Angebote für Landwirtschaft, Jagd und Wald.

Gerade Jäger und Waldbesitzer haben oft Werte, die sich im Todesfall nicht schnell zu Geld machen lassen, etwa Waldflächen oder eine Hofstelle.

Eine Risikolebensversicherung bringt in diesem Moment flüssiges Geld, mit dem Hinterbliebene laufende Kosten, Kredite oder eine fällige Erbschaftsteuer bezahlen, ohne Wald oder Land verkaufen zu müssen.

Wie hilft eine Risikolebensversicherung GVO-versicherten Waldbesitzern bei der Erbschaftsteuer?

Eine Risikolebensversicherung verschafft den Erben eines GVO-versicherten Waldbesitzers Geld, mit dem sie eine anfallende Erbschaftsteuer begleichen können, ohne Flächen zu verkaufen. Je nach Größe und Bewertung kann trotz der Begünstigungen für land- und forstwirtschaftliches Vermögen Steuer fällig werden, obwohl mit dem Wald kein Bargeld vererbt wird.

Damit die Auszahlung den Nachlass nicht zusätzlich erhöht, kann der Erbe selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein und das Leben des Waldbesitzers versichern. Die Leistung gehört dann von vornherein ihm und zählt nicht zur Erbschaft.

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro, Ehepartner von 500.000 Euro.

400.000 EuroErbschaftsteuer-Freibetrag je Kind und Elternteil beim Waldnachlass
500.000 EuroFreibetrag für Ehepartner von Waldbesitzern

Risikolebensversicherung für Waldbesitzer und Jäger

Nennen Sie uns Ihr Geburtsdatum, die gewünschte Summe und wer den Vertrag abschließen soll. Wir rechnen die Risikolebensversicherung für Sie oder Ihre Erben durch.

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Zahlt eine Risikolebensversicherung auch bei einem Jagdunfall von GVO-Jägern?

Ja, eine Risikolebensversicherung zahlt grundsätzlich bei jeder Todesursache, also auch dann, wenn ein bei der GVO versicherter Jäger bei der Jagd tödlich verunglückt. Eine Jagdhaftpflichtversicherung kommt dagegen für Schäden auf, die Sie anderen zufügen, und eine Unfallversicherung leistet nur nach Unfällen.

Jagd im Antrag der Risikolebensversicherung angeben: Im Antrag fragen viele Lebensversicherer nach Freizeitaktivitäten mit erhöhtem Risiko. Geben Sie die Jagd und Jagdreisen ins Ausland vollständig an, wenn danach gefragt wird; nur so ist die Leistung später sicher.

Ausgeschlossen ist bei einer Risikolebensversicherung in den ersten drei Jahren in der Regel die Selbsttötung, Einschränkungen gelten meist außerdem bei kriegerischen Ereignissen.

GVO-Kunden fragen zur Risikolebensversicherung

Kann ich bei der GVO Oldenburg eine Lebensversicherung abschließen?

Nein, die GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg betreibt ausschließlich Nichtlebenssparten wie Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude und Unfall. Eine Risikolebensversicherung schließen GVO-Kunden bei einem Lebensversicherer ab; wir stellen Ihnen dafür passende Tarife zusammen.

Ist die Auszahlung einer Risikolebensversicherung für die Erben eines GVO-Kunden steuerpflichtig?

Einkommensteuer fällt auf die Auszahlung einer Risikolebensversicherung nicht an, auch nicht für Erben eines GVO-versicherten Hof- oder Waldbesitzers. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer war und die Freibeträge überschritten sind; ist der Begünstigte selbst Versicherungsnehmer, bleibt die Leistung steuerfrei.

Welche Summe braucht die Risikolebensversicherung eines GVO-versicherten Waldbesitzers?

Die Summe der Risikolebensversicherung eines Waldbesitzers mit GVO-Waldschutz richtet sich nach drei Posten: der zu erwartenden Erbschaftsteuer, offenen Krediten und dem Bedarf der Familie. Eine Steuerberatung zur voraussichtlichen Bewertung des Waldes hilft, die Steuerlast realistisch einzuschätzen.

Wie unterscheiden sich GVO-Jagdschutz und Risikolebensversicherung?

GVO-Jagdschutz deckt die vereinbarten Haftungs- oder Sachrisiken der Jagd ab. Eine eigenständige Risikolebensversicherung dient der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall. Geben Sie die Jagd und weitere gefragte Tätigkeiten im Lebensversicherungsantrag an; bestehender Jagdschutz ersetzt diese Angaben nicht.

Warum kann Todesfallschutz für GVO-versicherte Waldbesitzer wichtig sein?

GVO-versicherte Waldbesitzer können eine Risikolebensversicherung nutzen, um Hinterbliebenen Liquidität für Kredite und andere Verpflichtungen zu hinterlassen. Welche Summe dafür benötigt wird, hängt auch von vorhandenen Rücklagen ab. Eine Waldversicherung leistet für versicherte Schäden am Bestand, nicht als allgemeiner Ersatz für verlorenes Familieneinkommen.

Ihr Angebot zur Risikolebensversicherung für Erben und Familie

Gern berechnen wir unverbindlich die Risikolebensversicherung auf Ihr Leben oder auf das Leben eines Angehörigen und erklären, wer Vertragspartner sein sollte.

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