Risikolebensversicherung für die Familie: Partner und Kinder absichern
Stirbt ein Elternteil, fehlen der Familie Einkommen, Betreuung und Planungssicherheit. Die Risikolebensversicherung zahlt dann eine feste Summe, mit der Miete, Kredit und Ausbildung der Kinder bezahlt bleiben.
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Wie viel Risikolebensversicherung eine Familie braucht
Für die Familienabsicherung mit der Risikolebensversicherung gilt als Faustregel das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens des Verdieners, zuzüglich offener Kredite. Die Laufzeit sollte mindestens reichen, bis das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht.
Versorgungslücke der Familie: so berechnen Sie die Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung soll die Lücke schließen, die zwischen den laufenden Ausgaben der Familie und den Einnahmen nach einem Todesfall entsteht. Gerechnet wird in vier Schritten:
- Monatliche Ausgaben der Familie: Wohnen, Lebenshaltung, Kinderbetreuung, Versicherungen, Kreditraten.
- Davon abziehen, was im Todesfall weiter hereinkommt: eigenes Einkommen des Partners, Hinterbliebenenrente, Halbwaisenrente, Kindergeld.
- Die verbleibende monatliche Lücke mit der Zahl der Jahre multiplizieren, bis das jüngste Kind selbstständig ist.
- Offene Darlehen und einmalige Kosten wie die Bestattung hinzurechnen, vorhandenes Vermögen abziehen.
Rechenbeispiel Familienabsicherung: Eltern mit zwei Kindern (2 und 5 Jahre)
- Monatliche Ausgaben der Familie: 3.400 Euro
- minus Teilzeiteinkommen, Hinterbliebenenrenten und Kindergeld: 2.100 Euro
- = Versorgungslücke von 1.300 Euro im Monat, über 20 Jahre: 312.000 Euro
- plus Restschuld der Wohnung: 180.000 Euro
≈ 490.000 Euro Versicherungssumme, ohne Zinsertrag gerechnet – etwa 310.000 Euro gleichbleibend und 180.000 Euro fallend für den Kredit
Die Zahlen im Beispiel sind gesetzt, um den Rechenweg zu zeigen. Für Ihre Familie setzen Sie die eigenen Ausgaben und Einnahmen ein; die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung entnehmen Sie Ihrer Renteninformation.
Beide Elternteile mit der Risikolebensversicherung absichern
Häufig ist in Familien nur der Hauptverdiener versichert. Stirbt aber der Partner, der die Kinder überwiegend betreut, muss der Verdiener Betreuung und Haushalt bezahlen oder seine Arbeitszeit verringern. Auch diese Lücke lässt sich mit einer eigenen Risikolebensversicherung schließen, oft mit einer kleineren Summe.
Für die Familienabsicherung stehen zwei Vertragsformen zur Wahl:
Zwei Einzelverträge
- jeder Vertrag versichert eine Person
- Summen individuell wählbar
- bei Trennung unabhängig weiterführbar
Verbundene Leben
- ein Vertrag für beide Partner
- zahlt beim Tod des ersten Partners einmal
- endet danach
Die Entscheidung hängt davon ab, ob beide Partner gleich hohe Summen brauchen und wie wichtig ein unabhängiger Vertrag bei einer späteren Trennung ist.
Risikolebensversicherung für Paare ohne Trauschein
Wer nicht verheiratet ist, bekommt aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Witwen- oder Witwerrente.
Dazu kommt die Erbschaftsteuer: Unverheiratete Lebensgefährten haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro, Ehepartner dagegen 500.000 Euro. Zahlt eine Risikolebensversicherung über 200.000 Euro an den unverheirateten Partner aus, kann deshalb ein großer Teil versteuert werden.
Abschluss über Kreuz für unverheiratete Paare: Jeder Partner schließt die Risikolebensversicherung auf das Leben des anderen ab, ist selbst Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter und zahlt die Beiträge vom eigenen Konto.
Im Todesfall erhält er die Leistung aus seinem eigenen Vertrag, und es fällt in der Regel keine Erbschaftsteuer an.
Familienabsicherung mit der Risikolebensversicherung anfragen
Nennen Sie uns Ihre Familiensituation, Wunschsumme und Laufzeit. Wir vergleichen Einzelverträge und verbundene Leben und schicken Ihnen ein persönliches Angebot.
Laufzeit und Nachversicherungsgarantie bei der Familienabsicherung
Die Laufzeit der Risikolebensversicherung für die Familie richtet sich nach dem jüngsten Kind: Bei einem Neugeborenen sind 20 bis 25 Jahre üblich, damit auch eine Ausbildung oder ein Studium abgesichert ist. Läuft eine Baufinanzierung länger, orientiert sich die Laufzeit an deren Ende.
Familien verändern sich. Achten Sie deshalb auf eine Nachversicherungsgarantie, mit der Sie die Versicherungssumme bei Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes oder beim Kauf einer Immobilie ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können. Die Anlässe, Fristen und Höchstbeträge sind von Tarif zu Tarif verschieden.
Fragen zur Familienabsicherung mit der Risikolebensversicherung
Sollten beide Eltern eine Risikolebensversicherung haben?
Ja, meistens. Auch wenn ein Elternteil weniger oder gar nicht verdient, entstehen bei seinem Tod Kosten für Kinderbetreuung und Haushalt, die der andere oft jahrelang zusätzlich tragen muss. Für die Familienabsicherung schließen Eltern deshalb häufig zwei Risikolebensversicherungen ab, jeweils mit einer Summe, die zur Rolle in der Familie passt.
Welche Risikolebensversicherung brauchen Eltern nach der Geburt eines Kindes?
Eltern brauchen nach der Geburt meist für jeden Elternteil eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Summe bis etwa zum 25. Geburtstag des Kindes. Wer binnen sechs Monaten nach Geburt oder Adoption beantragt, kommt bei der Hannoverschen mit drei Gesundheitsfragen bis 300.000 Euro aus, bei der IDEAL mit zwei Fragen bis 250.000 Euro.
Einzelvertrag oder verbundene Leben – was ist für Paare besser?
Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben versichert zwei Personen in einem Vertrag und zahlt die Summe einmal, wenn der erste Partner stirbt; danach endet der Vertrag. Zwei Einzelverträge kosten meist etwas mehr, zahlen aber im seltenen Fall, dass beide Partner sterben, doppelt aus und lassen sich bei einer Trennung unabhängig weiterführen.
Wer sollte als Bezugsberechtigter eingetragen werden?
In der Risikolebensversicherung zur Familienabsicherung tragen Sie die Person ein, die das Geld im Todesfall erhalten soll, meist den Partner. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht gibt dem Begünstigten eine feste Rechtsposition; ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie später ändern, etwa nach Heirat, Trennung oder Geburt eines Kindes. Minderjährige Kinder als Begünstigte brauchen im Leistungsfall einen gesetzlichen Vertreter.
Was bekommen unverheiratete Partner vom Staat?
Unverheiratete Partner erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine Witwen- oder Witwerrente. Die Kinder haben Anspruch auf Halbwaisenrente, der hinterbliebene Partner nicht. Für Paare ohne Trauschein ist die Risikolebensversicherung deshalb oft die einzige finanzielle Absicherung im Todesfall.