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Risikolebensversicherung: Raucher nicht angegeben – was gilt und wie Sie es korrigieren

Im Antrag „Nichtraucher“ angekreuzt, obwohl Sie geraucht haben? Dann steht der Schutz Ihrer Familie auf dem Spiel. Die gute Nachricht: Solange kein Leistungsfall eingetreten ist, lässt sich die Angabe meist mit einem höheren Beitrag in Ordnung bringen.

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Was passiert, wenn Sie in der Risikolebensversicherung das Rauchen verschwiegen haben?

Eine falsche Nichtraucherangabe in der Risikolebensversicherung ist eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG. Die Folgen hängen vom Verschulden ab: Bei Fahrlässigkeit stellt der Versicherer den Vertrag meist rückwirkend auf den Raucherbeitrag um, bei Vorsatz kann er zurücktreten, bei arglistiger Täuschung den Vertrag anfechten.

Stirbt die versicherte Person, kann die Auszahlung ganz entfallen oder gekürzt werden. Melden Sie die richtige Angabe deshalb selbst, solange die Familie noch nicht auf das Geld angewiesen ist.

Welche Folgen hat es, wenn Sie in der Risikolebensversicherung „Raucher“ nicht angegeben haben?

Die Frage nach dem Rauchen gehört zu den Gefahrumständen, nach denen der Versicherer der Risikolebensversicherung in Textform fragt. Wer sie falsch beantwortet, verletzt seine Anzeigepflicht. Was dann passiert, staffelt das Versicherungsvertragsgesetz nach dem Grad des Verschuldens:

Verschulden bei der RaucherangabeMögliche Folge für den VertragGrundlage
schuldlos, etwa missverständliche FrageRaucherbeitrag höchstens ab der laufenden Versicherungsperiode; viele Versicherer verzichten darauf ganz§ 19 Abs. 4 Satz 2 VVG
einfach fahrlässigrückwirkende Umstellung auf den Raucherbeitrag; eine Kündigung scheidet aus, weil Raucher versicherbar sind§ 19 Abs. 3 und 4 VVG
grob fahrlässigrückwirkende Umstellung auf den Raucherbeitrag statt Rücktritt§ 19 Abs. 4 VVG
vorsätzlichRücktritt vom Vertrag möglich§ 19 Abs. 2 VVG
arglistig, um Beitrag zu sparenAnfechtung, Vertrag gilt als nie geschlossen, keine Beitragsrückzahlung§ 22 VVG, § 123 BGB

Entscheidend ist § 19 Abs. 4 VVG: Hätte der Versicherer Sie auch als Raucher versichert, nur teurer, darf er bei grober Fahrlässigkeit nicht zurücktreten. Da praktisch alle Tarife einen Raucherbeitrag kennen, läuft eine nicht vorsätzlich falsche Raucherangabe in der Regel auf den höheren Beitrag hinaus.

Der Versicherer kann diese Rechte nur nutzen, wenn er Sie bei Antragstellung in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf die Folgen hingewiesen hat. Dieses Merkblatt liegt den Antragsunterlagen bei. Wie die übrigen Fragen im Antrag aufgebaut sind, erklärt der Ratgeber zu den Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung.

Zahlt die Risikolebensversicherung im Todesfall trotz falscher Raucherangabe?

Ob die Risikolebensversicherung nach einer falschen Raucherangabe im Todesfall zahlt, hängt davon ab, ob der Versicherer zurücktritt und ob das Rauchen mit der Todesursache zusammenhängt. Tritt der Versicherer nach dem Todesfall wegen Vorsatz zurück, ist er nach § 21 Abs. 2 VVG grundsätzlich leistungsfrei.

Er bleibt aber zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Eintritt des Todesfalls noch für den Umfang der Leistung ursächlich war. Ein Verkehrsunfall hat mit dem Rauchen in aller Regel nichts zu tun, Lungenkrebs oder ein Herzinfarkt sehr wohl.

Arglist schließt den Kausalitätsnachweis aus: Wer das Rauchen bewusst verschweigt, um den Nichtraucherbeitrag zu bekommen, handelt arglistig. Dann entfällt die Leistung auch beim Unfalltod, und die Familie erhält aus der Risikolebensversicherung nichts, auch keine Beiträge zurück.

Bei bloßer Fahrlässigkeit sieht das anders aus: Dann wird der Vertrag rückwirkend auf Raucherkonditionen umgestellt. Je nach Bedingungen zieht der Versicherer den fehlenden Beitrag ab oder setzt die Versicherungssumme auf den Betrag herab, den der gezahlte Beitrag im Rauchertarif versichert hätte.

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Wie lange kann der Versicherer die falsche Raucherangabe in der Risikolebensversicherung geltend machen?

Die Rechte des Versicherers wegen einer verschwiegenen Raucherangabe sind befristet, aber die Fristen sind lang. Sie laufen ab Vertragsschluss und gelten nicht für Todesfälle, die innerhalb der Frist eintreten.

1 Monatab Kenntnis, um Rücktritt, Kündigung oder Anpassung schriftlich zu erklären
5 Jahrenach Vertragsschluss erlöschen die Rechte bei Fahrlässigkeit
10 Jahregilt die Frist bei Vorsatz oder Arglist

Für die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung hat der Versicherer nach § 124 BGB ein Jahr Zeit ab dem Moment, in dem er die Täuschung entdeckt. Ausgeschlossen ist sie zehn Jahre nach Abgabe der Vertragserklärung.

Stirbt die versicherte Person erst nach Ablauf dieser zehn Jahre, kann der Versicherer die falsche Raucherangabe der Auszahlung nicht mehr entgegenhalten.

Wie prüfen Versicherer den Raucherstatus in der Risikolebensversicherung?

Versicherer prüfen den Raucherstatus der Risikolebensversicherung nicht nur im Leistungsfall. Mehrere Bedingungswerke enthalten ausdrückliche Nachprüfungsrechte während der Laufzeit.

Medizinische Prüfung bei der Hannoverschen

Die Hannoversche kann einmal im Jahr eine medizinische Überprüfung des Nichtraucherstatus verlangen und trägt während der Laufzeit die Kosten. Ohne Prüfung wird der Vertrag als Rauchervertrag eingestuft.

Nachfragerecht bei BarmeniaGothaer und AXA

Beide dürfen jederzeit Auskunft über das Rauchverhalten verlangen. Bleibt die Antwort bei BarmeniaGothaer nach einer Frist von mindestens vier Wochen aus, gilt die Person als Raucher.

Unterlagen im Todesfall

Nach dem Tod fordert der Versicherer ärztliche Berichte und Krankenakten an. Hausarzt- und Klinikunterlagen vermerken das Rauchen häufig, etwa bei Atemwegs- oder Herzerkrankungen.

Falsche Raucherangabe in der Risikolebensversicherung nachträglich korrigieren

Die sicherste Lösung ist, die Raucherangabe der Risikolebensversicherung selbst zu berichtigen, solange die versicherte Person lebt. Dann entscheidet der Versicherer in Ruhe nach § 19 VVG, und Ihre Familie muss später keinen Streit um die Auszahlung führen.

  1. Teilen Sie dem Versicherer schriftlich mit, dass die versicherte Person bei Antragstellung geraucht hat, seit wann und in welcher Form.
  2. Rechnen Sie mit einer rückwirkenden Umstellung auf den Raucherbeitrag und einer Nachzahlung der Differenz.
  3. Prüfen Sie parallel, ob ein neuer Vertrag mit richtiger Raucherstufe günstiger ist. Kündigen Sie den alten erst, wenn der neue angenommen ist.

Rechenbeispiel Nachzahlung: EUROPA Basis, Abschluss mit 30 Jahren, nach drei Jahren korrigiert

  1. Gezahlter Nichtraucherbeitrag: 5,46 Euro im Monat
  2. Richtiger Raucherbeitrag: 12,58 Euro im Monat
  3. Differenz von 7,12 Euro über 36 Monate

= 256,32 Euro Nachzahlung, danach 12,58 Euro im Monat (200.000 €, 20 Jahre, Stand 2. Oktober 2026)

Ob der Versicherer rückwirkend nachfordert oder stattdessen die Summe herabsetzt, regeln die Bedingungen. Wir unterstützen Sie als Makler dabei, die Meldung richtig zu formulieren, und vergleichen bei Bedarf die Beiträge der Risikolebensversicherung für Raucher.

Wieder angefangen zu rauchen: Meldepflicht in der Risikolebensversicherung

Wer nach Vertragsschluss wieder raucht, hat im Antrag nichts falsch angegeben. Eine Meldepflicht in der Risikolebensversicherung besteht nur, wenn der Vertrag den Rauchbeginn ausdrücklich in Textform als Gefahrerhöhung vereinbart (§ 158 VVG). Geltend machen kann der Versicherer sie fünf Jahre lang, bei vorsätzlich unterlassener Meldung zehn Jahre.

  • Hannoversche: Meldung in Textform, Raucherbeitrag ab Rauchbeginn, aber kein Kündigungsrecht des Versicherers
  • Wird die Meldung unterlassen, setzt die Hannoversche im Todesfall die Summe nur herab, wenn das Rauchen ursächlich war
  • BarmeniaGothaer Plus und Premium: keine Meldepflicht bei späterem Rauchbeginn

Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich also. Bei einem neuen Vertrag achten wir im Tarifvergleich auf diesen Punkt, wenn Sie uns sagen, dass ein Rückfall nicht ausgeschlossen ist.

Fragen zur verschwiegenen Raucherangabe in der Risikolebensversicherung

Merkt die Versicherung, wenn man in der Risikolebensversicherung Nichtraucher angibt und raucht?

Oft ja, spätestens im Todesfall: Dann wertet der Versicherer der Risikolebensversicherung Arztberichte und Krankenakten aus, in denen das Rauchen häufig vermerkt ist. Einige Tarife erlauben zusätzlich medizinische Nachprüfungen oder Auskunftsverlangen während der Laufzeit.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Unfalltod trotz falscher Raucherangabe?

Bei fahrlässig falscher Raucherangabe zahlt die Risikolebensversicherung beim Unfalltod in der Regel, weil das Rauchen nicht ursächlich war; der Raucherbeitrag wird dann verrechnet oder die Summe angepasst. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer anfechten und zahlt auch beim Unfall nichts.

Wie lange kann die Risikolebensversicherung wegen einer falschen Raucherangabe zurücktreten?

Die Rechte des Versicherers aus der Risikolebensversicherung erlöschen fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist nach zehn Jahren. Für Todesfälle innerhalb dieser Zeit bleiben sie bestehen. Nach Kenntnis der Pflichtverletzung muss der Versicherer innerhalb eines Monats handeln.

Muss ich der Risikolebensversicherung melden, wenn ich wieder rauche?

Nur wenn Ihr Vertrag den Rauchbeginn ausdrücklich als Gefahrerhöhung vereinbart. Viele Risikolebensversicherungen tun das und verlangen dann den Raucherbeitrag ab Rauchbeginn; einzelne Tarife wie BarmeniaGothaer Plus und Premium verzichten auf die Meldepflicht.

Was kostet es, die Risikolebensversicherung nachträglich auf Raucher umzustellen?

Sie zahlen den Raucherbeitrag und meist die Differenz für die zurückliegende Zeit. Bei der EUROPA Risikolebensversicherung Basis wären das für eine 30-jährige Person mit 200.000 Euro 7,12 Euro mehr im Monat, nach drei Jahren also 256,32 Euro Nachzahlung.

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