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Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht? Ausschlüsse, Fristen und wie Sie vorbeugen

Dass eine Risikolebensversicherung nicht zahlt, ist selten und fast immer vermeidbar. Die meisten Ablehnungen gehen auf falsche Antworten im Antrag oder offene Beiträge zurück, nicht auf die Todesursache.

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Wann die Risikolebensversicherung nicht zahlt

Die Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn im Antrag erfragte Krankheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurden und der Versicherer deshalb zurücktritt, wenn sich die versicherte Person in den ersten drei Jahren vorsätzlich selbst tötet oder wenn sie aktiv an Kriegshandlungen teilnimmt.

Ebenfalls leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der erste Beitrag nicht gezahlt wurde oder Folgebeiträge nach einer Mahnung mit Fristsetzung offen sind, und natürlich bei einem Tod nach Ablauf der Laufzeit. Wer den Antrag sorgfältig ausfüllt und die Beiträge sichert, schließt die häufigsten Gründe aus.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht? Alle Gründe im Überblick

Die Gründe, aus denen eine Risikolebensversicherung nicht zahlt, sind im Versicherungsvertragsgesetz und in den Bedingungen abschließend geregelt. Die Tabelle zeigt sie mit Frist und Folge.

Grund für die LeistungsfreiheitWann er greiftFolge
Gesundheitsfragen falsch beantwortetbis fünf Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist zehn JahreRücktritt, Kündigung oder geänderter Vertrag
erster Beitrag nicht gezahltbis zur Zahlung, wenn Sie den Rückstand zu vertreten habenkeine Leistung
Folgebeitrag offen nach Mahnungnach Ablauf der gesetzten Zahlungsfristkeine Leistung, danach Kündigung
Selbsttötungin den ersten drei Jahren nach Abschlussnur der Rückkaufswert
aktive Teilnahme an Kriegshandlungenwährend der gesamten Laufzeitkeine Leistung
vorsätzliche Tötung durch den BegünstigtenjederzeitTäter geht leer aus
Tod nach dem Ablaufdatumnach Vertragsendekein Schutz mehr

Nicht auf der Liste stehen gefährliche Hobbys, Übergewicht oder Krankheiten, die erst nach Vertragsschluss auftreten. Solche Risiken prüft der Versicherer vor der Annahme; danach sind sie mitversichert.

Falsche Gesundheitsangaben: wann die Risikolebensversicherung deshalb nicht zahlt

Der häufigste Grund, aus dem eine Risikolebensversicherung nicht zahlt, ist eine verletzte Anzeigepflicht. Sie müssen alle Umstände angeben, nach denen der Versicherer im Antrag in Textform fragt, etwa Diagnosen, Behandlungen oder den Raucherstatus der letzten Jahre.

Welche Folge eine falsche Antwort hat, hängt vom Verschulden ab:

Leicht fahrlässig oder schuldlos

  • kein Rücktritt
  • Versicherer passt den Vertrag an, etwa mit Zuschlag oder Ausschluss
  • oder kündigt mit einem Monat Frist für die Zukunft
  • bereits eingetretene Todesfälle bleiben meist versichert

Grob fahrlässig, vorsätzlich oder arglistig

  • Rücktritt vom Vertrag möglich
  • Leistung entfällt, wenn der verschwiegene Umstand den Tod mitverursacht hat
  • bei Arglist entfällt sie immer
  • Frist bei Vorsatz oder Arglist: zehn Jahre

Ein Beispiel: Wer einen behandelten Bandscheibenvorfall nicht angibt und später bei einem Verkehrsunfall stirbt, verliert die Leistung nach einem Rücktritt nicht, weil die Erkrankung mit der Todesursache nichts zu tun hat. Hat er dagegen bewusst getäuscht, darf der Versicherer den Vertrag anfechten.

Auch der Raucherstatus zählt. Viele Tarife werten es ausdrücklich als Gefahrerhöhung, wenn jemand nach dem Wechsel in den Nichtrauchertarif wieder raucht; das müssen Sie dem Versicherer dann melden.

Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag: Sind Sie unsicher, wie Sie eine Vorerkrankung angeben sollen, stellen wir als Makler eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern. So erfahren Sie die Bedingungen, ohne dass eine Ablehnung in einer Datei gespeichert wird.

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Sie haben eine Vorerkrankung und möchten sicher sein, dass Ihr Vertrag im Ernstfall hält? Wir klären die Annahme vorab anonym bei mehreren Versicherern und schicken Ihnen ein passendes Angebot.

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Offene Beiträge: wann die Risikolebensversicherung wegen Zahlungsverzug nicht zahlt

Ist schon der erste Beitrag nicht bezahlt, muss die Risikolebensversicherung nicht leisten, sofern Sie das zu vertreten haben und im Versicherungsschein oder in einer gesonderten Mitteilung auf diese Folge hingewiesen wurden.

Bei späteren Beiträgen ist der Weg länger: Der Versicherer muss Ihnen in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und die Rechtsfolgen nennen. Erst für einen Todesfall nach Ablauf dieser Frist ist er leistungsfrei, solange der Rückstand besteht.

Kündigung wegen Beitragsrückstand heilen: Kündigt der Versicherer nach der Frist, wird die Kündigung unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats danach alles nachzahlen. Für einen Todesfall in der Zwischenzeit bleibt er trotzdem leistungsfrei.

Geraten Sie vorübergehend in Geldnot, fragen Sie vor dem Ausbleiben eines Beitrags nach einer Stundung. Die Öffentliche Oldenburg stundet zinslos bis zu zwölf Monate, die AXA Risikolebensversicherung Komfort bis zu sechs Monate.

Selbsttötung: die Dreijahresfrist der Risikolebensversicherung

Bei vorsätzlicher Selbsttötung zahlt die Risikolebensversicherung erst, wenn seit Abschluss des Vertrags drei Jahre vergangen sind. Davor zahlt der Versicherer lediglich den Rückkaufswert, der bei einer Risikolebensversicherung meist sehr gering ist.

Die Frist gilt nicht, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss, etwa bei einer schweren Depression. Das müssen die Angehörigen nachweisen, in der Regel mit ärztlichen Unterlagen.

Wird der Schutz später erhöht oder ein gekündigter Vertrag wiederhergestellt, beginnt die Frist für den zusätzlichen Teil neu. Einige Tarife verkürzen sie: Bei der Barmenia Gothaer gilt in einer Tarifstufe eine Frist von zwei Jahren.

Hilfe in einer akuten Krise: Wenn Sie selbst an Suizid denken, sprechen Sie mit jemandem. Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr kostenlos und anonym unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222 erreichbar.

Krieg, innere Unruhen, ABC-Waffen: Wann die Risikolebensversicherung hier nicht zahlt

Stirbt die versicherte Person im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, zahlt die Risikolebensversicherung grundsätzlich nicht. Die Bedingungen machen davon eine wichtige Ausnahme: Wer sich im Ausland aufhält und dort unbeteiligt in einen Krieg gerät, bleibt versichert.

  • Innere Unruhen: versichert, solange die Person nicht auf der Seite der Unruhestifter beteiligt war.
  • ABC-Waffen und -Stoffe: ausgeschlossen nur beim vorsätzlichen Einsatz gegen eine Vielzahl von Menschen, wenn die Folgen die Kalkulation des Versicherers sprengen und ein unabhängiger Treuhänder das bestätigt.
  • Terroranschläge mit herkömmlichen Mitteln: kein eigener Ausschluss, die Leistung bleibt bestehen.
  • Polizei- und Wehrdienst im Inland: versichert; für Auslandseinsätze von Soldaten gelten häufig Sonderregeln.

Wer beruflich in Krisengebiete reist, sollte die Kriegsklausel vor dem Abschluss vergleichen. Soldaten finden die Besonderheiten im Ratgeber Risikolebensversicherung für Soldaten.

Risikolebensversicherung zahlt nicht: typische Erfahrungen und was Angehörige tun können

Berichten Hinterbliebene, dass die Risikolebensversicherung nicht zahlt, steckt meist einer von wenigen wiederkehrenden Abläufen dahinter. Oft ist es zunächst keine Ablehnung, sondern eine längere Prüfung:

Häufige Erfahrung mit der RisikolebensversicherungWas meist dahintersteckt
Versicherer fordert monatelang Arztberichte anVertrag jünger als fünf Jahre, die Gesundheitsangaben im Antrag werden geprüft
Ablehnung wegen Behandlungen, die der Verstorbene nicht angegeben hatKrankenakte zeigt erfragte Diagnosen aus dem Rückblickzeitraum des Antrags
„Der Vertrag bestand gar nicht mehr“Lastschrift nach Kontowechsel geplatzt, Mahnung nicht beachtet
Geld ging an eine andere PersonBezugsrecht nach Trennung nicht geändert, die Leistung wurde korrekt ausgezahlt

Erhalten Sie eine Ablehnung, verlangen Sie die Begründung in Textform und lassen Sie sich die Antragsfragen und Arztberichte zeigen, auf die sich der Versicherer stützt. Prüfen Sie, ob die verschwiegene Erkrankung mit der Todesursache zusammenhängt.

Kostenlos hilft die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann: Sie prüft Beschwerden bis 100.000 Euro, bis 10.000 Euro ist ihre Entscheidung für den Versicherer bindend. Bei höheren Summen lohnt sich ein Fachanwalt für Versicherungsrecht. Haben Sie den Vertrag über uns abgeschlossen, begleiten wir den Leistungsfall.

So verhindern Sie, dass die Risikolebensversicherung die Zahlung ablehnt

Fast alle Gründe, aus denen eine Risikolebensversicherung nicht zahlt, lassen sich schon beim Abschluss ausschalten. Auch die Mitwirkung nach dem Todesfall zählt: Wer erforderliche Nachweise vorsätzlich zurückhält, gefährdet die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer kürzen.

  • alle Gesundheitsfragen vollständig beantworten, im Zweifel Arztunterlagen anfordern
  • Raucherstatus ehrlich angeben, auch E-Zigarette und Shisha
  • Lastschrift einrichten und bei Kontowechsel sofort die neue Verbindung melden
  • Laufzeit lang genug wählen, damit der Bedarf nicht vor dem Vertrag endet
  • Bezugsrecht aktuell halten und die Angehörigen über den Vertrag informieren
  • nach dem Todesfall alle angeforderten Unterlagen zügig einreichen

Wie die Auszahlung danach Schritt für Schritt abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Auszahlung der Risikolebensversicherung.

Fragen dazu, wann die Risikolebensversicherung nicht zahlt

Zahlt die Risikolebensversicherung nicht, wenn ich eine Krankheit vergessen habe?

Ein leicht fahrlässig vergessener Arztbesuch führt bei der Risikolebensversicherung nicht zum Rücktritt. Der Versicherer darf dann nur den Vertrag anpassen oder für die Zukunft kündigen. Die Leistung entfällt erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz und auch dann nur, wenn der verschwiegene Umstand den Tod mitverursacht hat.

Wie lange kann die Risikolebensversicherung wegen falscher Angaben zurücktreten?

Die Risikolebensversicherung kann wegen einer verletzten Anzeigepflicht bis fünf Jahre nach Vertragsschluss zurücktreten, bei Vorsatz oder Arglist bis zehn Jahre. Ist der Todesfall innerhalb dieser Frist eingetreten, darf der Versicherer auch danach noch reagieren, sobald er von dem Fehler erfährt.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Tod durch Alkohol oder Drogen?

Die Risikolebensversicherung zahlt auch bei Tod durch Alkohol oder Drogen, weil es dafür keinen allgemeinen Ausschluss gibt. Kritisch wird es nur, wenn im Antrag nach Alkohol- oder Drogenkonsum gefragt war und falsch geantwortet wurde. Für einen Unfalltod-Zusatz gelten Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit dagegen oft als Ausschluss.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Tod durch ein gefährliches Hobby?

Ja. Hat der Versicherer im Antrag nach Hobbys wie Klettern, Tauchen oder Motorsport gefragt und Sie haben wahrheitsgemäß geantwortet, zahlt die Risikolebensversicherung auch bei einem Unfall dabei. Ein Ausschluss gilt nur, wenn er im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart wurde.

Bekommt man Beiträge zurück, wenn die Risikolebensversicherung nicht zahlt?

Tritt die Risikolebensversicherung wegen falscher Angaben zurück, darf sie die bis dahin fälligen Beiträge behalten; ausgezahlt wird höchstens der meist geringe Rückkaufswert. Bei Selbsttötung in den ersten drei Jahren erhalten die Angehörigen ebenfalls nur den Rückkaufswert.

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