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Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall: Ablauf, Unterlagen und Dauer

Nach einem Todesfall müssen Angehörige vieles gleichzeitig regeln. Hier sehen Sie Schritt für Schritt, wie die Risikolebensversicherung die Versicherungssumme auszahlt, wer sie erhält und womit Sie die Auszahlung beschleunigen.

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So läuft die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall ab

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, überweist die Risikolebensversicherung die zu diesem Zeitpunkt versicherte Summe an die bezugsberechtigte Person. Ist niemand eingetragen, geht das Geld an den Versicherungsnehmer oder, wenn er selbst verstorben ist, an seine Erben.

Für die Auszahlung melden die Angehörigen den Todesfall sofort und reichen Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache und den Versicherungsschein ein. Liegen alle Unterlagen vor, entscheiden viele Versicherer innerhalb weniger Wochen; die IDEAL etwa sagt eine Entscheidung binnen zwei Wochen zu.

Auszahlung der Risikolebensversicherung: die Schritte nach einem Todesfall

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung beginnt mit einer formlosen Meldung beim Versicherer. Telefon, E-Mail oder ein kurzer Brief mit Versicherungsnummer, Name der verstorbenen Person und Sterbedatum genügen für den Anfang.

Die Bedingungen verlangen, dass der Todesfall unverzüglich angezeigt wird, also ohne vermeidbares Zögern. Eine feste Tagesfrist steht dort meist nicht.

  1. Todesfall melden: Versicherer oder Ihren Makler informieren, Versicherungsnummer bereithalten.
  2. Leistungsantrag erhalten: Der Versicherer schickt ein Formular und nennt die Unterlagen, die er für genau diesen Fall braucht.
  3. Unterlagen einreichen: Sterbeurkunde, Bescheinigung zur Todesursache, Versicherungsschein und gegebenenfalls Erbnachweis.
  4. Leistungsprüfung: Der Versicherer klärt Todesursache und Vertragsstand, bei jungen Verträgen auch die Gesundheitsangaben aus dem Antrag.
  5. Überweisung: Die Summe geht an die bezugsberechtigte Person oder an die Bank, an die der Vertrag abgetreten ist.

Makler an Ihrer Seite bei der Auszahlung: Haben Sie die Risikolebensversicherung über uns abgeschlossen, übernehmen wir die Meldung, stellen die Unterlagen zusammen und halten den Kontakt zum Versicherer, bis das Geld auf dem Konto ist.

Welche Unterlagen braucht der Versicherer für die Auszahlung im Todesfall?

Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung verlangen die Versicherer fast immer dieselben drei Grundunterlagen. Je nach Fall kommen weitere Nachweise hinzu.

  • amtliche Sterbeurkunde mit Alter und Geburtsort der verstorbenen Person, im Original oder als beglaubigte Kopie
  • ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod geführt hat
  • Versicherungsschein und, falls vorhanden, letzte Nachträge zum Vertrag
  • bei Unfall: Unterlagen zum Unfallhergang, etwa Polizeibericht
  • ohne eingetragenen Bezugsberechtigten: Nachweis der Erbfolge, zum Beispiel Erbschein
  • Bankverbindung und Ausweiskopie der Person, die das Geld erhält

Die Bescheinigung zur Todesursache stellt meist der behandelnde Hausarzt oder die Klinik aus. Der Totenschein allein reicht dafür oft nicht, weil der Versicherer den Krankheitsverlauf nachvollziehen möchte.

Kosten und Sprache der Nachweise: Gebühren für Urkunden und ärztliche Bescheinigungen trägt in der Regel die Person, die die Leistung beansprucht. Stirbt die versicherte Person im Ausland, verlangen Versicherer für fremdsprachige Dokumente meist eine beglaubigte Übersetzung.

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Wer bekommt die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung?

Wer die Auszahlung der Risikolebensversicherung erhält, entscheidet allein das Bezugsrecht im Vertrag, nicht das Testament. Ist ein Bezugsberechtigter wirksam eingetragen, geht das Geld deshalb direkt an ihn und nicht in den Nachlass.

Vertragslage beim TodesfallEmpfänger der Versicherungssumme
widerrufliches Bezugsrechtdie zuletzt eingetragene Person; Änderungen gelten nur, wenn sie dem Versicherer vor dem Todesfall in Textform zugegangen sind
unwiderrufliches Bezugsrechtdie benannte Person; ändern ließ es sich nur mit ihrer Zustimmung
mehrere Begünstigte ohne Quotealle zu gleichen Teilen
Begünstigter vorher verstorbender Versicherungsnehmer, bei dessen Tod seine Erben
kein Bezugsrecht eingetragender Versicherungsnehmer; war er die versicherte Person, seine Erben
Vertrag an die Bank abgetretendie Bank bis zur Höhe der offenen Kreditschuld, ein Rest an die übrigen Berechtigten

Sind minderjährige Kinder begünstigt, nehmen ihre gesetzlichen Vertreter das Geld für sie entgegen. Prüfen Sie das Bezugsrecht deshalb nach Heirat, Trennung oder Geburt eines Kindes. Wie Sie es für Partner und Kinder sinnvoll gestalten, zeigt die Familienabsicherung.

Wie lange dauert die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Fällig wird die Auszahlung einer Risikolebensversicherung, sobald der Versicherer alle für die Prüfung nötigen Erhebungen abgeschlossen hat. Bei vollständigen Unterlagen und einem eindeutigen Fall vergehen meist wenige Wochen.

Länger dauert es, wenn der Vertrag erst wenige Jahre besteht. In den ersten fünf Jahren nach Abschluss darf der Versicherer prüfen, ob die Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantwortet wurden, und fordert dafür Arztberichte an.

2 WochenEntscheidungsfrist der IDEAL nach Eingang aller Unterlagen
1 Monatdanach dürfen Berechtigte einen Abschlag verlangen
10.000 €höchste Soforthilfe gegen Sterbeurkunde in mehreren Tarifen

Zieht sich die Prüfung länger als einen Monat nach der Meldung, können Sie nach § 14 VVG eine Abschlagszahlung in der Höhe verlangen, die der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen wird. Zahlt er verspätet, schuldet er Verzugszinsen.

Einige Tarife überweisen schon vor Abschluss der Prüfung einen Teil als Soforthilfe für Bestattung und laufende Kosten:

Todesfall zu spät gemeldet, Obduktion, Witwenrente: Sonderfragen zur Auszahlung der Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung wird als Einmalbetrag auf das Konto der bezugsberechtigten Person überwiesen, nicht als monatliche Rente. Melden sollten Angehörige den Todesfall, sobald die Sterbeurkunde vorliegt; vier Fragen tauchen dabei immer wieder auf:

Wann der Todesfall der Risikolebensversicherung gemeldet werden muss

Die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung. Ein Anruf oder eine E-Mail in den ersten Tagen nach dem Todesfall genügt; Unterlagen dürfen nachgereicht werden.

Todesfall der Risikolebensversicherung zu spät gemeldet

Eine verspätete Meldung kostet den Anspruch in der Regel nicht. Die Leistung wird erst fällig, wenn der Versicherer prüfen kann. Grenze ist die Verjährung von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Todesfall erfahren haben.

Obduktion für die Todesfallsumme meist nicht nötig

Für die Hauptleistung genügt eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache. Ein Recht auf Obduktion behalten sich Versicherer vor allem in der Unfalltod-Zusatzversicherung vor, wo der Unfallzusammenhang geklärt werden muss.

Keine Anrechnung der Versicherungssumme auf die Witwenrente

Leistungen einer Lebensversicherung wegen Todes zählen nicht als Einkommen nach § 18a SGB IV. Zinsen und Dividenden aus der angelegten Summe können dagegen als Vermögenseinkommen die Witwenrente mindern.

Ob Kapitalerträge angerechnet werden, hängt vom Rentenrecht ab, das für Ihre Ehe gilt. Für vor 2002 geschlossene Ehen, in denen ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, zählt meist nur Erwerbseinkommen. Die Rentenversicherung prüft das im Rentenbescheid.

Wie hoch ist die Auszahlung bei konstanter oder fallender Versicherungssumme?

Die Risikolebensversicherung zahlt die Summe aus, die am Todestag versichert ist. Bei gleichbleibender Summe ist das der Betrag aus dem Versicherungsschein, bei fallender Summe ein niedrigerer Wert, den Sie in der Tabelle der Garantiewerte Ihres Vertrags ablesen.

Rechenbeispiel Auszahlung bei linear fallender Summe

  1. Anfangssumme: 240.000 Euro, Laufzeit 20 Jahre
  2. jährliche Absenkung: 240.000 Euro ÷ 20 = 12.000 Euro
  3. Todesfall im neunten Jahr, nach acht vollen Jahren: 8 × 12.000 Euro = 96.000 Euro weniger

= 144.000 Euro Auszahlung (vereinfacht bei jährlicher Absenkung)

Dient der Vertrag einer Baufinanzierung, erhält die Bank aus der Auszahlung so viel, wie zur Tilgung der Restschuld nötig ist. Was übrig bleibt, steht den Hinterbliebenen zu. Wie Summe und Kreditverlauf zusammenpassen, erklärt die Darlehensabsicherung.

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung nicht an. Bekommt eine andere Person als der Versicherungsnehmer das Geld, meldet der Versicherer die Zahlung dem Finanzamt, und es kann Erbschaftsteuer entstehen. Wann das passiert und wie Paare es vermeiden, lesen Sie im Ratgeber zur Steuer auf die Risikolebensversicherung.

Fragen zur Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall

Wie lange dauert die Auszahlung einer Risikolebensversicherung?

Sind alle Unterlagen vollständig, zahlt die Risikolebensversicherung meist binnen weniger Wochen. Bei Verträgen, die jünger als fünf Jahre sind, prüft der Versicherer oft zusätzlich die Gesundheitsangaben. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können Berechtigte eine Abschlagszahlung verlangen.

Wer bekommt das Geld aus der Risikolebensversicherung ohne eingetragenen Bezugsberechtigten?

Ohne Bezugsrecht zahlt die Risikolebensversicherung an den Versicherungsnehmer. War er zugleich die versicherte Person, fällt die Summe in seinen Nachlass und geht an die Erben, die sich gegenüber dem Versicherer ausweisen müssen, etwa mit einem Erbschein.

Muss man die Auszahlung einer Risikolebensversicherung versteuern?

Die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn Versicherungsnehmer und Empfänger verschiedene Personen sind und die Summe den Freibetrag übersteigt, bei unverheirateten Partnern also schon oberhalb von 20.000 Euro.

Was passiert mit der Risikolebensversicherung, wenn der Bezugsberechtigte zuerst stirbt?

Stirbt der Begünstigte vor der versicherten Person, steht die Leistung der Risikolebensversicherung dem Versicherungsnehmer zu, nach dessen Tod seinen Erben. Tragen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Bezugsberechtigten ein, damit das Geld bei der gewünschten Person ankommt.

Gibt es eine Frist, um die Leistung aus der Risikolebensversicherung zu beantragen?

Den Todesfall sollten Sie der Risikolebensversicherung unverzüglich melden. Der Anspruch auf die Versicherungssumme verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem die Berechtigten vom Todesfall erfahren haben; solange der Versicherer prüft, ist die Verjährung gehemmt.

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