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Risikolebensversicherung und Steuer: Ist die Auszahlung steuerfrei oder steuerpflichtig?

Bei der Risikolebensversicherung spielen drei Steuern eine Rolle: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Versicherungsteuer. Nur eine davon kann bei der Auszahlung tatsächlich Geld kosten – und mit der richtigen Vertragsgestaltung lässt sie sich oft vermeiden.

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Muss man die Risikolebensversicherung versteuern?

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung im Todesfall ist einkommensteuerfrei, egal wie hoch die Versicherungssumme ist. Steuerpflichtig kann sie nur bei der Erbschaftsteuer werden: dann, wenn die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen hat und ein anderer das Geld erhält.

Ob tatsächlich Steuer anfällt, entscheiden Freibetrag und Verwandtschaft. Ehepartner haben 500.000 Euro frei, unverheiratete Partner nur 20.000 Euro. Schließt der Begünstigte den Vertrag selbst ab und zahlt die Beiträge, bleibt die Leistung in der Regel ganz steuerfrei.

Muss die Auszahlung der Risikolebensversicherung mit der Einkommensteuer versteuert werden?

Nein. Die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung gehört zu keiner der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Sie taucht deshalb weder in der Steuererklärung der Hinterbliebenen noch im Lohnsteuerabzug auf, auch nicht bei einer Summe von 500.000 Euro oder mehr.

Der Grund liegt in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG: Er erfasst nur Erträge im Erlebensfall oder beim Rückkauf von Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Eine reine Todesfallversicherung hat keinen Sparanteil und erzeugt keinen Ertrag, sondern ersetzt verlorenes Einkommen.

0 €Einkommensteuer auf die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung
0 %Versicherungsteuer auf die laufenden Beiträge
20.000 €Erbschaftsteuer-Freibetrag für Lebensgefährten ohne Trauschein

Einkommensteuer betrifft erst das, was die Familie später mit dem Geld macht. Legt sie die Summe an, sind Zinsen und Dividenden ganz normale Kapitalerträge. Dafür gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro je Person im Jahr, für zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro.

Wann ist die Risikolebensversicherung erbschaftsteuerpflichtig?

Erbschaftsteuerpflichtig ist die Risikolebensversicherung immer dann, wenn der Verstorbene Versicherungsnehmer war und eine andere Person das Geld bekommt. Das Gesetz behandelt diese Zahlung wie einen Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), obwohl sie am Nachlass vorbei direkt an den Bezugsberechtigten fließt.

Entscheidend ist also nicht, wessen Leben versichert ist, sondern wer den Vertrag geschlossen und bezahlt hat. Die folgende Übersicht zeigt die drei typischen Konstellationen:

Vertragsgestaltung der RisikolebensversicherungWer erhält das Geld?Steuer auf die Auszahlung
A versichert sich selbst und zahltPartner B als BezugsberechtigterErbschaftsteuer möglich, Freibetrag je nach Verwandtschaft
B versichert das Leben von A und zahlt selbstB aus dem eigenen Vertragin der Regel keine Erbschaftsteuer
A und B gemeinsam auf verbundene Lebender überlebende PartnerErbschaftsteuer auf den Anteil, den der Verstorbene bezahlt hat

Steuer wird trotzdem nur fällig, wenn die Leistung zusammen mit dem übrigen Erbe den persönlichen Freibetrag übersteigt. Freibeträge, Steuersätze und durchgerechnete Fälle finden Sie im Ratgeber Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung steuerlich passend gestalten lassen

Sagen Sie uns, wen Sie absichern möchten. Wir schlagen Ihnen die Vertragsgestaltung vor, bei der die Summe möglichst ohne Erbschaftsteuer ankommt, und berechnen passende Tarife.

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Wie wird eine Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr versteuert?

Bei einer Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr ist nur die Erlebensfallzahlung am Vertragsende ein Thema für die Einkommensteuer. Versteuert wird dabei nicht die ganze Rückzahlung, sondern nur der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen.

Rechenbeispiel: Ertrag einer Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr

  1. Eingezahlte Beiträge über 20 Jahre: 9.600 Euro
  2. Auszahlung am Vertragsende einschließlich Überschüssen: 10.400 Euro
  3. Steuerpflichtiger Ertrag: 10.400 − 9.600 = 800 Euro

= 800 Euro Kapitalertrag; fließt die Summe nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und nach dem 62. Geburtstag (bei Verträgen bis Ende 2011: nach dem 60.), zählt nur die Hälfte

Die Beträge im Beispiel sind angenommen, um den Rechenweg zu zeigen. Bekommen Sie genau Ihre Beiträge zurück, entsteht kein Ertrag und damit keine Einkommensteuer. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, gilt für die Todesfallsumme dasselbe wie bei der reinen Risikolebensversicherung.

Ein Nachteil zeigt sich bei den Beiträgen: Weil dieser Vertrag auch im Erlebensfall leistet, zählt er nicht zu den „Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“. Als Sonderausgaben lassen sich die Beiträge deshalb nicht ansetzen. Mehr dazu im Ratgeber Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr.

Senken die Beiträge zur Risikolebensversicherung die Einkommensteuer?

Beiträge zur reinen Risikolebensversicherung sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Sie teilen sich aber einen gemeinsamen Höchstbetrag mit Kranken- und Pflegeversicherung: 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte, 2.800 Euro für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung ganz allein tragen.

Steuerersparnis bei der Risikolebensversicherung meist gering: Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung füllen den Höchstbetrag bei den meisten Erwerbstätigen bereits vollständig aus. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung wirken sich dann nicht mehr aus.

Eintragen sollten Sie die Beiträge trotzdem, das Finanzamt rechnet die günstigste Variante selbst aus. In welche Zeile sie gehören, zeigt der Ratgeber Risikolebensversicherung in der Steuererklärung. Warum der Abzug so selten greift, rechnet Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar an Beispielen vor.

Welche Sonderfälle gibt es bei der Steuer auf die Risikolebensversicherung?

Drei Situationen weichen von der Grundregel ab und sollten vor dem Abschluss der Risikolebensversicherung bedacht werden:

An die Bank abgetretene Risikolebensversicherung

Tilgt die Leistung einen Kredit des Verstorbenen, gehört sie zum Nachlass. Die getilgte Restschuld mindert den Nachlass im Gegenzug als Schuld, sodass sich beides für die Erben weitgehend aufhebt.

Firma als Versicherungsnehmerin

Schließt eine GmbH die Risikolebensversicherung auf ihren Gesellschafter ab, sind die Beiträge in der Regel Betriebsausgaben und die Leistung eine Betriebseinnahme. Hier gehört der Steuerberater an den Tisch.

Mehrere Begünstigte einer Risikolebensversicherung

Teilen sich Partner und Kinder die Summe, nutzt jeder seinen eigenen Freibetrag. Bei hohen Summen und Vermögen kann das die Erbschaftsteuer deutlich senken.

Wer eine neue Risikolebensversicherung plant, legt die steuerlich passende Gestaltung am besten gleich im Antrag fest. Versicherungsnehmer, versicherte Person und Bezugsrecht lassen sich später nur mit Aufwand ändern. Wie das funktioniert, zeigt Risikolebensversicherung auf eine andere Person abschließen.

Häufige Fragen zur Steuer bei der Risikolebensversicherung

Ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerfrei?

Bei der Einkommensteuer ist die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung immer steuerfrei. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Verstorbene selbst Versicherungsnehmer war und die Summe zusammen mit dem übrigen Erbe den Freibetrag des Empfängers übersteigt.

Muss ich die Risikolebensversicherung in der Einkommensteuererklärung angeben?

Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung gehört nicht in die Einkommensteuererklärung. Eintragen dürfen Sie nur die gezahlten Beiträge, und zwar in der Anlage Vorsorgeaufwand bei den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Was gilt für eine Risikolebensversicherung nach 2005 in der Steuererklärung?

Für die reine Risikolebensversicherung hat der Stichtag 1. Januar 2005 nichts geändert: Ihre Beiträge bleiben sonstige Vorsorgeaufwendungen, gleich wann der Vertrag begann. Betroffen waren Kapitallebensversicherungen und Tarife mit Beitragsrückgewähr, deren Beiträge bei Abschluss ab 2005 nicht mehr absetzbar sind und deren Erträge steuerpflichtig werden.

Wer zahlt die Erbschaftsteuer auf eine Risikolebensversicherung?

Steuerschuldner ist der Empfänger der Versicherungssumme, nicht der Versicherer. Die Gesellschaft meldet die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung dem Finanzamt, das dann einen Bescheid an den Bezugsberechtigten schickt, wenn sein Freibetrag überschritten ist.

Ist eine Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr steuerpflichtig?

Bei einer Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr ist am Vertragsende nur der Betrag steuerpflichtig, der über die eingezahlten Beiträge hinausgeht. Werden genau die Beiträge erstattet, fällt keine Einkommensteuer an.

Fällt Versicherungsteuer auf die Risikolebensversicherung an?

Nein. Die Risikolebensversicherung ist nach dem Versicherungsteuergesetz von der Versicherungsteuer befreit. Der Beitrag im Angebot ist deshalb vollständig der Preis für den Todesfallschutz.

Passende Ratgeber zur Risikolebensversicherung

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