Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung: Wann sie anfällt und wie viel
Die Versicherungssumme fließt zwar am Nachlass vorbei, das Finanzamt behandelt sie aber wie ein Erbe. Wie viel davon bleibt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und von der Vertragsgestaltung ab.
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Ist die Risikolebensversicherung erbschaftsteuerfrei?
Die Risikolebensversicherung ist nicht automatisch erbschaftsteuerfrei. Hat die verstorbene Person den Vertrag selbst abgeschlossen und bezahlt, gilt die Auszahlung an den Bezugsberechtigten als Erwerb von Todes wegen. Steuer fällt dann an, soweit die Summe zusammen mit dem übrigen Erbe den Freibetrag übersteigt.
Ehepartner haben 500.000 Euro und Kinder 400.000 Euro frei, sie zahlen deshalb selten etwas. Unverheiratete Partner haben nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlen auf den Rest 30 Prozent. Schließt der Partner den Vertrag selbst auf das Leben des anderen ab, entfällt die Steuer in der Regel ganz.
Wann fällt Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung an?
Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung fällt an, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Verstorbene war Versicherungsnehmer, ein anderer erhält die Summe, und der Erwerb übersteigt dessen Freibetrag. Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, der jeden Vermögensvorteil aus einem Vertrag des Erblassers erfasst.
Es spielt keine Rolle, dass die Leistung nicht in den Nachlass fällt und auch bei einer Ausschlagung des Erbes ausgezahlt wird. Angesetzt wird die volle Versicherungssumme einschließlich ausgezahlter Überschüsse. Ist ein Kredit abgetreten, zählt der Teil, der die Schuld tilgt, wirtschaftlich zum Nachlass.
Erbschaftssteuer zählt mit dem übrigen Erbe zusammen: Freibeträge gelten für alles, was jemand vom Verstorbenen erhält, plus Schenkungen der letzten zehn Jahre. Eine Versicherungssumme unter dem Freibetrag kann deshalb steuerpflichtig werden, wenn Haus, Konten oder Depot hinzukommen.
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung?
Die Freibeträge für die Risikolebensversicherung richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen verstorbener Person und Empfänger (§§ 15, 16 ErbStG). Sie sind seit 2009 unverändert:
| Empfänger der Versicherungssumme | Steuerklasse | Persönlicher Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder und Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel (Elternteil lebt) | I | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, geschiedener Ehepartner | II | 20.000 € |
| Lebensgefährte ohne Trauschein, Freunde, Geschäftspartner | III | 20.000 € |
Ehepartner und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG): 256.000 Euro für den Ehepartner, für Kinder je nach Alter zwischen 52.000 Euro (bis 5 Jahre) und 10.300 Euro (bis 27 Jahre). Er wird um den Kapitalwert von Witwen- oder Waisenrenten gekürzt, die nicht der Erbschaftssteuer unterliegen.
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Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf eine Risikolebensversicherung?
Die Erbschaftssteuer auf eine Risikolebensversicherung beträgt in Steuerklasse I zwischen 7 und 30 Prozent, in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent und in Steuerklasse III 30 oder 50 Prozent. Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Betrag nach Abzug des Freibetrags (§ 19 ErbStG).
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Knapp oberhalb einer Stufengrenze mildert ein Härteausgleich den Sprung in den höheren Satz. Für die üblichen Versicherungssummen zwischen 100.000 und 500.000 Euro ergibt sich daraus die folgende Übersicht.
| 200.000 € Risikolebensversicherung gehen an | Freibetrag | Erbschaftssteuer | Es bleiben |
|---|---|---|---|
| Ehepartner | 500.000 € | 0 € | 200.000 € |
| Kind | 400.000 € | 0 € | 200.000 € |
| Mutter oder Vater | 100.000 € | 11.000 € | 189.000 € |
| Schwester oder Bruder | 20.000 € | 36.000 € | 164.000 € |
| Lebensgefährtin oder Lebensgefährte | 20.000 € | 54.000 € | 146.000 € |
| Lebensgefährte mit eigenem Vertrag über Kreuz | – | 0 € | 200.000 € |
Rechenbeispiele zur Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung
Bei Ehepartnern und Kindern entsteht Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung meist erst, wenn eine Immobilie oder anderes Vermögen hinzukommt. Zwei durchgerechnete Fälle zeigen, wie schnell die Freibeträge erreicht sind:
Witwe erbt Haus, Depot und Versicherungssumme
- Anteil an Haus und Depot: 600.000 Euro, Risikolebensversicherung: 300.000 Euro
- Gesamterwerb 900.000 Euro minus Freibetrag 500.000 Euro = 400.000 Euro
- Steuerklasse I, Stufe bis 600.000 Euro: 15 %
= 60.000 Euro Erbschaftssteuer; mit vollem Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro wären es 15.840 Euro
Zwölfjähriges Kind als Bezugsberechtigter
- Erbteil 250.000 Euro plus Risikolebensversicherung 300.000 Euro = 550.000 Euro
- minus Freibetrag 400.000 Euro = 150.000 Euro
- Steuerklasse I, Stufe bis 300.000 Euro: 11 %
= 16.500 Euro Erbschaftssteuer, vor Abzug des Versorgungsfreibetrags von bis zu 30.700 Euro
Bei Ehepartnern im gesetzlichen Güterstand bleibt zusätzlich der rechnerische Zugewinnausgleich steuerfrei (§ 5 ErbStG). Die Beispielwerte sind gesetzt, um den Rechenweg zu zeigen.
Wie lässt sich die Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung vermeiden?
Am sichersten vermeiden Sie Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung, wenn der Begünstigte selbst Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt. Dann erhält er die Summe aus seinem eigenen Vertrag, ein Erwerb vom Verstorbenen liegt nicht vor.
Gestaltung ohne Erbschaftssteuer
- Partner B schließt den Vertrag auf das Leben von A ab
- B ist Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter
- B zahlt die Beiträge vom eigenen Konto
Gestaltung mit Erbschaftssteuer-Risiko
- A versichert sich selbst
- B ist nur als Bezugsberechtigter eingetragen
- Beiträge laufen über A oder ein Gemeinschaftskonto
- Für Paare: zwei Verträge über Kreuz, mehr dazu im Ratgeber Risikolebensversicherung über Kreuz
- Bei verbundenen Leben: Nur der Anteil, den der Verstorbene bezahlt hat, wird besteuert, bei hälftiger Zahlung also die halbe Summe
- Die Summe auf mehrere Bezugsberechtigte verteilen, damit jeder seinen eigenen Freibetrag nutzt
- Bestehende Verträge prüfen: Ein Wechsel des Versicherungsnehmers ist möglich, kann aber selbst als Schenkung gelten
Für unverheiratete Paare ist das besonders wichtig, Hintergründe dazu bei der Absicherung der Familie.
Wer meldet die Auszahlung der Risikolebensversicherung dem Finanzamt?
Die Auszahlung der Risikolebensversicherung meldet der Versicherer selbst: Bevor er eine Versicherungssumme an jemand anderen als den Versicherungsnehmer zahlt, muss er das Erbschaftsteuer-Finanzamt informieren (§ 33 Abs. 3 ErbStG). Bei Beträgen bis 5.000 Euro darf diese Meldung entfallen.
Zusätzlich muss der Empfänger den Erwerb binnen drei Monaten nach Kenntnis anzeigen (§ 30 ErbStG). Das Finanzamt fordert dann gegebenenfalls eine Erbschaftsteuererklärung an und setzt die Steuer per Bescheid fest. Beim Abschluss über Kreuz zahlt der Versicherer an den Versicherungsnehmer selbst, die Meldepflicht nach § 33 greift dann nicht.
Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung
Muss mein unverheirateter Partner Erbschaftssteuer auf meine Risikolebensversicherung zahlen?
Ja, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer sind. Ihr Partner hat dann nur 20.000 Euro Freibetrag und zahlt auf den Rest 30 Prozent. Schließt er die Risikolebensversicherung auf Ihr Leben selbst ab und zahlt die Beiträge, entfällt die Erbschaftssteuer in der Regel.
Zählt die Risikolebensversicherung zum Erbe?
Mit benanntem Bezugsberechtigten fällt die Risikolebensversicherung nicht in den Nachlass, wird aber bei der Erbschaftssteuer wie ein Erbe behandelt. Ohne Bezugsrecht gehört die Summe zum Nachlass und wird nach Erbquoten verteilt.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer auf 100.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung?
Für Ehepartner und Kinder fällt auf 100.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung ohne weiteres Erbe keine Erbschaftssteuer an. Ein Lebensgefährte zahlt 30 Prozent auf 80.000 Euro, also 24.000 Euro.
Müssen Kinder Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung der Eltern zahlen?
Kinder haben je Elternteil 400.000 Euro Freibetrag und je nach Alter einen Versorgungsfreibetrag. Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung entsteht deshalb meist nur, wenn zusätzlich größeres Vermögen vererbt wird.
Wie bekommt man eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit ohne Erbschaftsteuer?
Ohne Erbschaftsteuer bleibt eine Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit, wenn jeder Partner einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen hält, Beiträge vom eigenen Konto zahlt und sich selbst als Bezugsberechtigten einträgt. Im gemeinsamen Partnertarif bleibt dagegen der Anteil des Verstorbenen steuerpflichtig, was vor allem Paare ohne Trauschein trifft.
Ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben erbschaftsteuerpflichtig?
Teilweise. Bei einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben wird nur der Anteil besteuert, den der verstorbene Partner bezahlt hat. Bei je hälftiger Zahlung unterliegt also die halbe Versicherungssumme der Erbschaftssteuer.
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