Risikolebensversicherung auf verbundene Leben: ein Vertrag für zwei auf Gegenseitigkeit
Ein Antrag, ein Beitrag, zwei versicherte Personen: Der Partnertarif klingt praktisch. Was er im Ernstfall leistet, wo seine Grenzen liegen und für wen er sich trotzdem lohnt.
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Was ist eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben?
Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, auch Partnertarif oder Absicherung auf Gegenseitigkeit genannt, versichert zwei Menschen in einem einzigen Vertrag. Stirbt einer von beiden während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die Summe an den Überlebenden, danach endet der Vertrag.
Sie kostet weniger als zwei Einzelverträge, leistet aber nur einmal, auch wenn beide sterben.
Wie funktioniert eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben?
Bei der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben gibt es eine Versicherungssumme, eine Laufzeit und einen Beitrag für zwei versicherte Personen. Beide beantworten die Gesundheitsfragen, und der Versicherer kalkuliert das Risiko, dass einer der beiden vor Vertragsende stirbt.
Ablauf eines Partnertarifs auf verbundene Leben mit 300.000 Euro
- Paar schließt einen Vertrag über 300.000 Euro für 25 Jahre ab, beide sind versichert.
- Im zwölften Jahr stirbt Partner A.
- Partner B erhält 300.000 Euro, der Vertrag endet damit.
- Stirbt B später, zahlt der Partnertarif nichts mehr.
= eine Auszahlung, danach ist B nur abgesichert, wenn er selbst einen neuen Vertrag hat
Sterben beide gleichzeitig, etwa bei einem Verkehrsunfall, zahlt der Partnertarif die Summe ebenfalls nur einmal, dann an die Erben oder an eine eingetragene dritte Person wie die Kinder. Nur eine eingeschlossene Unfall-Zusatzversicherung leistet bei manchen Tarifen für jede Person.
Verbundene Leben oder zwei Einzelverträge auf Gegenseitigkeit: was ist besser?
Zwei Einzelverträge sind für die meisten Paare die flexiblere Absicherung auf Gegenseitigkeit, der Partnertarif auf verbundene Leben die günstigere. Die Ersparnis ergibt sich daraus, dass der Versicherer nur ein Mal zahlen muss.
Zwei einzelne Risikolebensversicherungen
- zwei Auszahlungen, wenn beide sterben
- Summe je Partner unterschiedlich
- bei Trennung behält jeder seinen Vertrag
- über Kreuz steuerfrei gestaltbar
Ein Partnertarif auf verbundene Leben
- niedrigerer Gesamtbeitrag
- eine Summe für beide Personen
- nach dem ersten Todesfall erlischt der Schutz
- Kündigung bei Trennung beendet den Schutz für beide
Zur Einordnung: Zwei Einzelverträge für 30-jährige Büroangestellte mit je 200.000 Euro über 20 Jahre kosten bei der EUROPA Risikolebensversicherung Basis je 5,46 Euro im Monat, zusammen 10,92 Euro. Den Partnertarif rechnen wir Ihnen mit Ihren Daten gegen.
Ein Partnertarif passt am besten, wenn nur ein gemeinsamer Kredit abgesichert werden soll und beide ungefähr gleich zum Einkommen beitragen.
Partnertarif und Einzelverträge im Vergleich anfordern
Nennen Sie uns die Geburtsdaten von Ihnen beiden und die gewünschte Summe. Wir rechnen den Partnertarif auf verbundene Leben gegen zwei Einzelverträge und zeigen Ihnen die Differenz.
Was passiert, wenn beide sterben? Zwei verbundene Leben und zwei Einzelverträge im Vergleich
Sterben beide versicherten Personen, zahlt die Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben die Summe trotzdem nur ein einziges Mal. Zwei getrennte Verträge leisten dagegen zweimal. Wie sich das für die Kinder auswirkt, zeigt das Beispiel mit 300.000 Euro Summe:
| Todesfall bei 2 Personen | Partnertarif 300.000 € | Zwei Einzelverträge je 300.000 € |
|---|---|---|
| nur Partner A stirbt | 300.000 € | 300.000 € |
| beide sterben beim selben Unfall | 300.000 € | 600.000 € |
| A stirbt im 12. Jahr, B im 18. Jahr | 300.000 € | 600.000 € |
Beim gleichzeitigen Tod geht das Geld aus dem Partnertarif an die Person, die im Vertrag als weiterer Bezugsberechtigter steht, sonst an die Erben. Tragen Sie deshalb die Kinder ausdrücklich als weitere Bezugsberechtigte ein, wenn beide Eltern versichert sind.
Was passiert mit der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben nach dem ersten Todesfall?
Nach dem ersten Todesfall endet die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, und der überlebende Partner steht ohne Todesfallschutz da, oft gerade dann, wenn er allein für Kinder sorgt. Gute Partnertarife lösen das mit einer Anschlussgarantie.
R+V Anschlussgarantie für verbundene Leben
Stirbt einer der beiden in den ersten zehn Versicherungsjahren, darf der Überlebende einen Anschlussvertrag ohne neue Risikoprüfung abschließen.
Concordia Anschluss-Option
Die zweite versicherte Person kann sich nach dem Tod der ersten ohne Gesundheitsprüfung weiterversichern.
InterRisk Anschlussversicherung
In jedem Summenverlauf kann der überlebende Partner eine Anschlussversicherung abschließen.
Fehlt eine solche Option, muss der Überlebende mit höherem Alter und aktueller Gesundheit neu beantragen. Fragen Sie vor Abschluss nach Frist, Höchstsumme und Laufzeit des Anschlussvertrags. Mehr zu den Tarifen finden Sie bei der R+V Risikolebensversicherung.
Wie wird die Auszahlung einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben versteuert?
Sind beide Partner Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben, gehört dem Überlebenden nur sein eigener Anteil am Vertrag steuerfrei. Der Anteil des Verstorbenen gilt als Erwerb von Todes wegen. Bei Ehepaaren geht die Finanzverwaltung grundsätzlich von je der Hälfte aus.
| 300.000 € Partnertarif, beide Versicherungsnehmer | Ehepartner | Lebensgefährte |
|---|---|---|
| eigener Anteil, steuerfrei | 150.000 € | 150.000 € |
| Anteil des Verstorbenen | 150.000 € | 150.000 € |
| persönlicher Freibetrag | 500.000 € | 20.000 € |
| Erbschaftsteuer | 0 € | 39.000 € |
Verbundene Leben für Paare ohne Trauschein: Wegen der 20.000 Euro Freibetrag kostet der Partnertarif unverheiratete Paare im Ernstfall schnell fünfstellige Beträge. Zwei Verträge über Kreuz vermeiden das, mehr dazu im Ratgeber Risikolebensversicherung über Kreuz.
Welche Regeln gelten im Partnertarif für Raucherstatus, Verlängerung und Extras?
Im Partnertarif der Risikolebensversicherung zählen bei vielen Regeln beide versicherten Personen. Das zeigen die Bedingungen der Hannoverschen Partner-Risikoversicherung (Tarif TP1) beispielhaft:
- Wechsel vom Raucher- in den Nichtrauchertarif nur, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen
- Verlängerung um bis zu 15 Jahre ohne neue Risikoprüfung, solange die ältere Person jünger als 55 ist
- Extra-Kindergeld und Bau-Bonus der Stufen Plus und Exklusiv gelten beim Tod jeder der beiden Personen
- die Sofortleistung bei Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall der Stufe Exklusiv gibt es für Partnerverträge nicht
Partnertarife auf verbundene Leben führen unter anderem HanseMerkur, WGV, Provinzial, VGH, SV SparkassenVersicherung, Württembergische und R+V. Die Bedingungen unterscheiden sich vor allem bei Anschlussgarantie und Höchstsummen.
Fragen zur Risikolebensversicherung auf verbundene Leben
Zahlt die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben doppelt, wenn beide sterben?
Nein. Eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben zahlt die Versicherungssumme genau einmal, beim Tod der zuerst sterbenden Person. Sterben beide gleichzeitig, bleibt es ebenfalls bei einer Auszahlung. Wer für beide Todesfälle Geld vorsehen will, braucht zwei Einzelverträge.
Was bedeutet Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit?
Auf Gegenseitigkeit heißt, dass sich zwei Menschen mit der Risikolebensversicherung wechselseitig absichern, sodass der Überlebende das Geld bekommt. Das geht mit einem gemeinsamen Partnertarif auf verbundene Leben oder mit zwei Einzelverträgen, auf Wunsch über Kreuz.
Welche Steuer fällt bei einer Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit an?
Einkommensteuer fällt auf die Leistung einer Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit nie an. Erbschaftsteuer betrifft im gemeinsamen Partnertarif den Anteil des Verstorbenen, bei Ehepaaren meist ohne Folgen wegen 500.000 Euro Freibetrag. Unverheiratete sichern sich auf Gegenseitigkeit besser mit zwei Verträgen über Kreuz ab, dann bleibt die Summe steuerfrei.
Können Geschäftspartner eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben abschließen?
Ja. Mehrere Partnertarife der Risikolebensversicherung setzen keine Ehe voraus, sodass auch Gesellschafter oder Miteigentümer zwei Leben verbinden können. Der überlebende Partner erhält die Summe etwa, um den Anteil des Verstorbenen von den Erben zu übernehmen oder einen Betriebskredit zu tilgen.
Was geschieht mit der Risikolebensversicherung auf verbundene Leben bei einer Trennung?
Bei einer Trennung läuft die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben unverändert weiter, solange die Beiträge gezahlt werden. Wird sie gekündigt, verlieren beide den Schutz und müssen neue Verträge mit Gesundheitsprüfung beantragen. Klären Sie deshalb vor Abschluss, ob der Tarif eine Aufteilung erlaubt.
Ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben für ein Baudarlehen geeignet?
Ja, wenn beide Partner das Darlehen gemeinsam tragen. Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben tilgt beim ersten Todesfall die Restschuld, auch mit fallender Summe. Für die Familie danach ist der Überlebende allerdings nicht mehr abgesichert, eine Anschlussgarantie ist deshalb wichtig.
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