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Ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind Sonderausgaben. Ob sie Ihre Steuer tatsächlich senken, hängt fast nur davon ab, wie viel Sie für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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Risikolebensversicherung absetzen: die kurze Antwort

Ja, die Risikolebensversicherung ist steuerlich absetzbar: Ihre Beiträge zählen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro im Jahr für Arbeitnehmer und Beamte und bei 2.800 Euro für alle, die ihre Krankenversicherung komplett selbst bezahlen.

Dieser Rahmen gilt aber für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Haftpflicht- und Unfallversicherung zusammen. Bei den meisten Erwerbstätigen ist er schon durch die Krankenversicherung voll, sodass die Risikolebensversicherung keinen zusätzlichen Steuervorteil bringt.

Bis zu welchem Höchstbetrag ist die Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar?

Die Risikolebensversicherung ist bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro je Person und Jahr steuerlich absetzbar. Welcher Betrag gilt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Bekommen Sie zu Ihrer Krankenversicherung steuerfreie Zuschüsse, Arbeitgeberanteile oder Beihilfe?

Wer setzt die Risikolebensversicherung ab?Höchstbetrag im JahrGrund
Angestellte1.900 €steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
Beamte1.900 €Beihilfe zu Krankheitskosten
Rentner mit Zuschuss zur Krankenversicherung1.900 €Zuschuss oder Beitragsanteil der Rentenversicherung
Selbstständige ohne Zuschüsse2.800 €tragen ihre Krankenversicherung allein
Ehepaare bei Zusammenveranlagung3.800 bis 5.600 €Summe der beiden persönlichen Höchstbeträge

Seit dem Steuerjahr 2010 sind die Beträge unverändert, auch für 2026 gelten 1.900 und 2.800 Euro. Absetzen kann die Beiträge, wer sie als Versicherungsnehmer schuldet und tatsächlich zahlt. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ist es gleich, wer von beiden den Vertrag hält.

Warum bringt die Risikolebensversicherung Angestellten meist keine Steuerersparnis?

Die Risikolebensversicherung bringt Angestellten meist nichts, weil das Gesetz die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung immer zuerst und unbegrenzt berücksichtigt. Liegen diese über dem Höchstbetrag, sind sie voll abziehbar – alle anderen Versicherungen fallen dann ganz heraus (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).

Rechenbeispiel: Angestellter mit 45.000 Euro Bruttolohn im Jahr 2025

  1. Krankenversicherung, Arbeitnehmeranteil 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag von 1,25 %: 3.847,50 Euro
  2. abzüglich 4 % für den Krankengeldanspruch: 3.693,60 Euro
  3. plus Pflegeversicherung, Arbeitnehmeranteil 1,8 % mit Kind: 810,00 Euro
  4. Basisbeiträge zusammen: 4.503,60 Euro, Höchstbetrag 1.900 Euro

= 4.503,60 Euro sind abziehbar; Arbeitslosenversicherung und Risikolebensversicherung wirken sich nicht zusätzlich aus

Schon ab einem Bruttolohn von rund 19.000 Euro übersteigen die Basisbeiträge eines gesetzlich Versicherten die 1.900 Euro. Der Zusatzbeitrag Ihrer eigenen Krankenkasse kann vom Beispiel abweichen, am Ergebnis ändert das in aller Regel nichts.

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Wer kann die Risikolebensversicherung tatsächlich mit Steuerwirkung absetzen?

Mit spürbarer Wirkung lässt sich die Risikolebensversicherung nur absetzen, wenn die eigenen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter dem Höchstbetrag bleiben. Das betrifft vor allem drei Gruppen:

Beamte mit niedrigem Beihilfetarif

Junge Beamte zahlen für ihren privaten Restkostentarif oft wenig. Bleibt der Basisanteil unter 1.900 Euro, füllen Haftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung die Lücke.

Soldaten und Polizisten mit freier Heilfürsorge

Wer keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge zahlt, belastet den Rahmen von 1.900 Euro nur mit der Pflegeversicherung. Der Rest steht für Haftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung für Soldaten zur Verfügung.

Selbstständige mit günstigem Basistarif

Liegt der Basisanteil der privaten Krankenversicherung unter 2.800 Euro, ist die Differenz für die Risikolebensversicherung nutzbar. Bei den meisten Tarifen ist das nicht der Fall.

Beispiel: Steuerersparnis einer Beamtin durch die Risikolebensversicherung

  1. Angenommener Basisanteil der privaten Kranken- und Pflegeversicherung: 1.300 Euro
  2. Freier Rahmen bis zum Höchstbetrag: 1.900 − 1.300 = 600 Euro
  3. Risikolebensversicherung 180 Euro plus Privathaftpflicht 70 Euro = 250 Euro, vollständig abziehbar

= bei einem Grenzsteuersatz von 30 % rund 75 Euro weniger Einkommensteuer im Jahr

Ist die Risikolebensversicherung für eine vermietete Immobilie als Werbungskosten absetzbar?

Nein. Auch wenn die Risikolebensversicherung einen Kredit für eine vermietete Wohnung absichert und die Bank sie verlangt, sind die Beiträge keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.10.2015 (IX R 35/14) entschieden.

Risikolebensversicherung bleibt Privatsache: Versichert wird das Leben des Vermieters, also ein privates Risiko. Die Beiträge gehören deshalb weiter in die Sonderausgaben, mit dem gemeinsamen Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro.

Für Selbstständige, die einen Betriebskredit absichern, gilt im Grundsatz derselbe Gedanke. Anders kann es aussehen, wenn eine Kapitalgesellschaft selbst Versicherungsnehmerin und Bezugsberechtigte ist. Solche Gestaltungen stimmen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater ab, bevor der Antrag gestellt wird.

Lohnt sich die Risikolebensversicherung auch ohne Steuervorteil?

Ja, denn der eigentliche steuerliche Vorteil der Risikolebensversicherung liegt bei der Auszahlung, nicht bei den Beiträgen. Die Todesfallsumme ist einkommensteuerfrei und kann mit der richtigen Vertragsgestaltung auch ohne Erbschaftsteuer bei Partner oder Kindern ankommen.

Zur Einordnung die monatlichen Beiträge einiger günstiger Tarife für einen typischen Familienschutz. Aufs Jahr gerechnet bleiben sie weit unter dem Höchstbetrag, die mögliche Steuerersparnis bewegt sich also höchstens im zweistelligen Eurobereich.

TarifBeispielfallZahlbeitrag mtl.Bruttobeitrag mtl.
Europa Risikolebensversicherung Basis (Tarif E-RL)30 Jahre, Nichtraucher seit 10 Jahren, 200.000 €, 20 Jahre5,46 €12,41 €
WGV Risiko-Lebensversicherung BASIS-Tarif30 Jahre, Nichtraucher seit 10 Jahren, 200.000 €, 20 Jahre5,60 €12,45 €
SIGNAL IDUNA SI RisikofreiLeben30 Jahre, Nichtraucher seit 10 Jahren, 200.000 €, 20 Jahre5,82 €8,32 €
Hannoversche Risikolebensversicherung Basis30 Jahre, Nichtraucher seit 10 Jahren, 200.000 €, 20 Jahre5,91 €13,13 €
Monatliche Zahlbeiträge der Risikolebensversicherung: 30 Jahre, Bürotätigkeit, 200.000 € gleichbleibend, 20 Jahre Laufzeit, Stand 2. Oktober 2026. Versicherungsteuerfrei.

Wer die Beiträge senken möchte, erreicht über den Tarifvergleich deutlich mehr als über die Steuererklärung. Im Tarifvergleich und auf der Seite zu den Kosten der Risikolebensversicherung sehen Sie, wie stark Beiträge für denselben Schutz auseinanderliegen.

Häufige Fragen zum Absetzen der Risikolebensversicherung

Wie viel Risikolebensversicherung kann ich von der Steuer absetzen?

Beiträge zur Risikolebensversicherung zählen zu einem gemeinsamen Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und Beamte oder 2.800 Euro für Selbstzahler. Kranken- und Pflegeversicherung werden vorrangig angerechnet, oft bleibt deshalb kein Raum mehr.

Kann ich die Risikolebensversicherung meines Partners absetzen?

Bei Zusammenveranlagung zählen die Beiträge beider Partner zur Risikolebensversicherung gemeinsam, egal wer den Vertrag hält. Unverheiratete können nur Beiträge absetzen, die sie als Versicherungsnehmer selbst schulden und zahlen.

Ist die Risikolebensversicherung für die Baufinanzierung absetzbar?

Eine Risikolebensversicherung für das selbst genutzte Haus ist nur als Sonderausgabe im Rahmen des Höchstbetrags absetzbar. Bei vermieteten Immobilien gilt dasselbe: Werbungskosten sind die Beiträge nach dem Bundesfinanzhof nicht.

Zu welcher Schicht gehört die Risikolebensversicherung?

Im Drei-Schichten-Modell der Vorsorge zählt die Risikolebensversicherung zur dritten Schicht, der privaten Absicherung ohne staatliche Zulage. Zur ersten Schicht mit Rürup-Rente und gesetzlicher Rente gehört sie nicht. Steuerlich sind ihre Beiträge sonstige Vorsorgeaufwendungen mit dem Höchstbetrag von 1.900 oder 2.800 Euro.

Kann ich die Risikolebensversicherung bei Vermietung und Verpachtung absetzen?

Nein, in der Anlage V gehören Beiträge zur Risikolebensversicherung nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie das Darlehen einer vermieteten Wohnung absichert. Versichert ist das private Lebensrisiko des Vermieters. Absetzbar bleiben die Beiträge nur als Sonderausgabe in der Anlage Vorsorgeaufwand.

Lohnt es sich, die Risikolebensversicherung in die Steuererklärung einzutragen?

Ja, die Eintragung kostet nur eine Zeile und das Finanzamt prüft selbst, ob die Beiträge zur Risikolebensversicherung noch in den Höchstbetrag passen. Ein Nachteil entsteht durch die Angabe nie.

Sind Beiträge zur Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr absetzbar?

Nein. Abziehbar sind nur Risikoversicherungen, die ausschließlich für den Todesfall leisten. Eine Risikolebensversicherung mit Beitragsrückgewähr zahlt auch im Erlebensfall und fällt deshalb aus dem Sonderausgabenabzug heraus.

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