Risikolebensversicherung in der Steuererklärung: Wo eintragen?
Die Beiträge zur Risikolebensversicherung tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Für die Steuererklärung 2025 ist das Zeile 46 – zusammen mit Haftpflicht- und Unfallversicherung.
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Wo trage ich die Risikolebensversicherung in der Steuererklärung ein?
Beiträge zur Risikolebensversicherung gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“. In der Steuererklärung 2025 ist das Zeile 46 (Kennzahl 502): „Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“.
Eingetragen wird die Summe der Beiträge, die Sie im Jahr 2025 tatsächlich gezahlt haben, zusammengerechnet mit Ihren Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Die Versicherungssumme oder eine Auszahlung im Todesfall gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.
In welche Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand gehört die Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung gehört in der Anlage Vorsorgeaufwand 2025 in Zeile 46 auf Seite 3. Der Abschnitt heißt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ und fasst alle Versicherungen zusammen, die sich einen gemeinsamen Höchstbetrag mit der Krankenversicherung teilen.
| Zeile (Anlage Vorsorgeaufwand 2025) | Kennzahl | Was dort hineingehört |
|---|---|---|
| 43 | 370 / 470 | Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung aus der Lohnsteuerbescheinigung |
| 44 | 500 | sonstige Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit |
| 45 | 501 | freiwillige eigenständige Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen |
| 46 | 502 | Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikolebensversicherungen |
| 47 | 503 | Kapitallebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, Beginn vor 2005 |
| 48 | 504 | Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Beginn vor 2005 |
Ab Zeile 44 gibt es nur eine gemeinsame Spalte für die steuerpflichtige Person und den Ehegatten oder Lebenspartner. Zusammen veranlagte Paare tragen ihre Beiträge zur Risikolebensversicherung dort also addiert ein. Für spätere Steuerjahre können sich die Zeilennummern verschieben, die Bezeichnung des Abschnitts bleibt erfahrungsgemäß gleich.
Wie trage ich die Risikolebensversicherung in Mein ELSTER ein?
In Mein ELSTER tragen Sie die Risikolebensversicherung über die Anlage Vorsorgeaufwand ein, die Sie der Einkommensteuererklärung hinzufügen. So gehen Sie vor:
- Einkommensteuererklärung 2025 öffnen und unter den Anlagen die Anlage Vorsorgeaufwand auswählen.
- Zum Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ wechseln.
- Im Feld für Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen die Jahressumme eintragen.
- Im Abschnitt „Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen“ die Frage nach steuerfreien Zuschüssen beantworten (Zeile 49).
- Prüfen lassen, dann die Erklärung absenden.
Nachweise zur Risikolebensversicherung aufbewahren: Versicherungsschein und Beitragsrechnung schicken Sie nicht mit. Heben Sie sie aber auf, das Finanzamt kann sie nachträglich anfordern.
Mit einer Steuersoftware gelangen Sie meist über die Rubrik „Versicherungen“ oder „Vorsorgeaufwand“ an dieselbe Stelle. Der Eintrag landet am Ende immer in derselben Kennzahl 502.
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Welchen Betrag der Risikolebensversicherung trage ich in die Steuererklärung ein?
In die Steuererklärung kommt der Beitrag zur Risikolebensversicherung, den Sie im Kalenderjahr tatsächlich gezahlt haben, also in der Regel der Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschüsse. Der höhere garantierte Bruttobeitrag aus dem Versicherungsschein ist nicht maßgeblich.
Beispiel: Betrag für Zeile 46 der Steuererklärung 2025
- Risikolebensversicherung: 12,50 Euro im Monat × 12 = 150 Euro
- Privathaftpflichtversicherung: 60 Euro im Jahr
- private Unfallversicherung: 120 Euro im Jahr
= 330 Euro in Zeile 46, Kennzahl 502
Die Beträge im Beispiel sind angenommen. Zahlen Sie jährlich, zählt der Beitrag in dem Jahr, in dem er abgebucht wurde. Eine Ausnahme gilt für Zahlungen kurz vor oder nach dem Jahreswechsel: Innerhalb von etwa zehn Tagen gehört ein regelmäßig fälliger Beitrag in das Jahr, für das er bestimmt ist.
Nur eigene Verträge der Risikolebensversicherung eintragen: Absetzen darf, wer Versicherungsnehmer ist und die Beiträge selbst zahlt. Bei unverheirateten Paaren mit Verträgen „über Kreuz“ trägt jeder den Vertrag ein, den er selbst bezahlt, auch wenn darin das Leben des Partners versichert ist.
Was bedeutet Zeile 49 für den Abzug der Risikolebensversicherung?
Mit Zeile 49 legt das Finanzamt fest, ob für Ihre Risikolebensversicherung und die übrigen Versicherungen der Höchstbetrag von 1.900 oder von 2.800 Euro gilt. Gefragt wird, ob Sie Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen zu Ihrer Krankenversicherung haben.
Zeile 49 mit „2 = Nein“
- Selbstständige ohne Zuschuss
- Höchstbetrag 2.800 Euro
- mehr Raum für die Risikolebensversicherung
Zeile 49 mit „1 = Ja“
- Angestellte, Beamte, viele Rentner
- Höchstbetrag 1.900 Euro
- Rahmen meist schon durch die Krankenversicherung ausgeschöpft
Bei Angestellten kennt das Finanzamt die Zuschüsse aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Wie stark sich die Beiträge im Ergebnis auswirken, rechnet der Ratgeber Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar durch.
Muss die Auszahlung der Risikolebensversicherung in die Steuererklärung?
Nein. Die Todesfallleistung der Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei und erscheint deshalb in keiner Anlage der Einkommensteuererklärung, weder bei den Hinterbliebenen noch in der letzten Erklärung für den Verstorbenen.
Für die Erbschaftsteuer gibt es ein eigenes Verfahren: Wer Geld aus der Risikolebensversicherung eines Verstorbenen erhält, muss den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Erbschaftsteuer-Finanzamt anzeigen. Der Versicherer meldet die Auszahlung dort ohnehin. Wann Steuer anfällt, steht im Ratgeber Erbschaftssteuer auf die Risikolebensversicherung.
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann die Erklärung freiwillig nachholen: Für das Jahr 2022 geht das noch bis zum 31.12.2026. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung tragen Sie dabei in die Anlage Vorsorgeaufwand des jeweiligen Jahres ein.
Welche Fehler passieren beim Eintragen der Risikolebensversicherung häufig?
Die meisten Fehler bei der Risikolebensversicherung in der Steuererklärung entstehen durch falsche Zuordnung. Sie kosten selten Geld, führen aber zu Rückfragen des Finanzamts:
- Falsche Zeile: Eine reine Risikolebensversicherung gehört nicht in Zeile 47. Dort stehen nur Kapitallebensversicherungen mit Vertragsbeginn vor 2005.
- Versicherungssumme statt Beitrag: Gefragt sind die gezahlten Beiträge des Jahres, nicht die vereinbarte Summe von beispielsweise 250.000 Euro.
- Beitragsrückgewähr mitgezählt: Ein Tarif, der am Ende Beiträge zurückzahlt, ist keine reine Todesfallversicherung und gehört nicht in Zeile 46.
- Vertrag des Partners doppelt: Bei getrennter Veranlagung trägt jeder nur die Verträge ein, bei denen er Versicherungsnehmer und Zahler ist.
Sind Sie unsicher, ob ein älterer Vertrag eine reine Risikolebensversicherung ist, hilft ein Blick in den Versicherungsschein: Steht dort eine Erlebensfallleistung, handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung oder einen Tarif mit Beitragsrückgewähr.
Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung in der Steuererklärung
In welche Anlage gehört die Risikolebensversicherung?
Die Risikolebensversicherung gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand. Für 2025 ist es Zeile 46 im Abschnitt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“, gemeinsam mit Unfall- und Haftpflichtversicherungen.
Brauche ich eine Bescheinigung des Versicherers für die Steuererklärung?
Eine Bescheinigung für die Risikolebensversicherung müssen Sie nicht einreichen. Den Jahresbeitrag entnehmen Sie Kontoauszug oder Beitragsrechnung. Bewahren Sie diese Unterlagen auf, falls das Finanzamt nachfragt.
Trage ich die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung getrennt ein?
Eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung tragen Sie am einfachsten mit dem Gesamtbeitrag in Zeile 46 ein. Zeile 45 und Zeile 46 teilen sich denselben Höchstbetrag, eine Aufteilung verändert das Ergebnis deshalb nicht.
Kann ich die Risikolebensversicherung meines Kindes in der Steuererklärung angeben?
Eintragen dürfen Sie eine Risikolebensversicherung nur, wenn Sie selbst Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Hat Ihr Kind den Vertrag selbst abgeschlossen, gehört er in dessen eigene Steuererklärung.
Wird die Auszahlung der Risikolebensversicherung in der Steuererklärung angegeben?
Nein. Die Todesfallsumme der Risikolebensversicherung ist einkommensteuerfrei. Steuerlich relevant ist sie nur für die Erbschaftsteuer, die in einem eigenen Verfahren beim Erbschaftsteuer-Finanzamt geprüft wird.
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