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Ist die Risikolebensversicherung pfändbar? Pfändung, Insolvenz und Bezugsrecht

Gläubiger können eine Risikolebensversicherung pfänden, holen zu Lebzeiten aber meist wenig heraus. Gefährlich wird es erst im Todesfall – und genau dagegen lässt sich vorsorgen.

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Kann eine Risikolebensversicherung gepfändet werden?

Ja, die Risikolebensversicherung ist grundsätzlich pfändbar. Besonders geschützt sind nach § 850b ZPO nur Todesfallversicherungen bis 5.400 Euro Versicherungssumme, also eher Sterbegeldverträge. Bei üblichen Summen von 100.000 Euro und mehr greift dieser Schutz nicht.

Zu Lebzeiten bringt die Pfändung Gläubigern trotzdem wenig, weil eine Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert aufbaut. Riskant ist ein widerrufliches Bezugsrecht: Der Gläubiger kann es widerrufen und im Todesfall die Summe beanspruchen. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht oder das Eintrittsrecht der Familie verhindern das.

Was genau ist an einer Risikolebensversicherung pfändbar?

Pfändbar sind an der Risikolebensversicherung die Rechte des Versicherungsnehmers: der künftige Anspruch auf die Todesfallleistung, das Kündigungsrecht und das Recht, das Bezugsrecht zu ändern. Der Gläubiger braucht dafür einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts.

5.400 €bis zu dieser Summe ist eine reine Todesfallversicherung nur bedingt pfändbar
0 €gesetzlicher Rückkaufswert einer reinen Risikolebensversicherung
1 MonatFrist für das Eintrittsrecht der Familie

Den Schutz für kleine Summen regelt § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO: Lebensversicherungen nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers bis 5.400 Euro sind nur ausnahmsweise pfändbar, wenn die übrige Vollstreckung erfolglos war. Für eine Risikolebensversicherung zur Familienabsicherung oder für den Hauskredit ist diese Grenze praktisch immer überschritten.

Auch der Pfändungsschutz für Altersvorsorge nach § 851c ZPO hilft nicht. Er setzt eine lebenslange Rente voraus, die eine Risikolebensversicherung gerade nicht zahlt.

Warum lohnt sich die Pfändung einer Risikolebensversicherung für Gläubiger zu Lebzeiten kaum?

Zu Lebzeiten lohnt sich die Pfändung einer Risikolebensversicherung kaum, weil eine Kündigung kein Geld bringt. Einen Rückkaufswert schreibt § 169 VVG nur für Verträge vor, bei denen die Leistung sicher fällig wird. Bei der Risikolebensversicherung ist offen, ob die versicherte Person während der Laufzeit stirbt.

Kündigt der Gläubiger, erhält er allenfalls kleine Überschussanteile, und Ihr Todesfallschutz ist verloren. Einen neuen Vertrag bekommen Sie dann nur zu höherem Eintrittsalter und mit neuer Gesundheitsprüfung. Mit der Pfändung droht deshalb vor allem der Verlust des Schutzes, weniger der Verlust von Geld.

Beiträge der Risikolebensversicherung weiterzahlen: Auch während einer Pfändung bleibt der Vertrag bestehen, solange die Beiträge fließen. Eine Lücke bei den Beiträgen führt nach Mahnung zum Verlust des Schutzes, unabhängig von der Pfändung.

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Wie schützt das Bezugsrecht die Risikolebensversicherung vor der Pfändung?

Das Bezugsrecht entscheidet, ob die Summe der Risikolebensversicherung im Todesfall bei Ihrer Familie oder beim Gläubiger landet. Ein widerruflich Bezugsberechtigter erwirbt sein Recht erst mit dem Todesfall, ein unwiderruflich Bezugsberechtigter sofort mit der Eintragung (§ 159 VVG).

Unwiderrufliches Bezugsrecht

  • Anspruch gehört schon heute dem Begünstigten
  • Gläubiger des Versicherungsnehmers können ihn nicht pfänden
  • Änderungen nur mit Zustimmung des Begünstigten

Widerrufliches Bezugsrecht

  • Anspruch gehört bis zum Todesfall dem Versicherungsnehmer
  • Gläubiger kann pfänden und das Bezugsrecht widerrufen
  • Summe geht dann im Todesfall an den Gläubiger

Wer mit finanziellen Schwierigkeiten rechnet, etwa als Selbstständiger, kann für Partner oder Kinder ein unwiderrufliches Bezugsrecht eintragen. Der Preis ist weniger Flexibilität: Nach einer Trennung lässt es sich nicht mehr einseitig ändern.

Ist die Risikolebensversicherung an eine Bank abgetreten, geht deren Sicherungsrecht in Höhe der Restschuld vor. Mehr dazu im Ratgeber zur Darlehensabsicherung.

Wie rettet das Eintrittsrecht eine gepfändete Risikolebensversicherung?

Mit dem Eintrittsrecht nach § 170 VVG kann der Bezugsberechtigte eine gepfändete Risikolebensversicherung übernehmen und so für die Familie retten. Er tritt an Stelle des Versicherungsnehmers in den Vertrag ein und muss dem Gläubiger nur den Betrag zahlen, den eine Kündigung gebracht hätte.

So läuft der Eintritt in die gepfändete Risikolebensversicherung

  1. Der Versicherungsnehmer stimmt dem Eintritt zu.
  2. Der namentlich genannte Bezugsberechtigte zeigt den Eintritt dem Versicherer an, spätestens einen Monat nach Kenntnis der Pfändung.
  3. Er zahlt dem Gläubiger den Betrag, den der Versicherer bei Kündigung auszahlen würde.
  4. Ab jetzt ist er Versicherungsnehmer und zahlt die Beiträge.

= Der Todesfallschutz bleibt erhalten, oft für einen sehr kleinen Ablösebetrag

Ist kein Bezugsberechtigter namentlich genannt, haben Ehepartner, eingetragener Lebenspartner und Kinder dasselbe Recht. Dasselbe gilt, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Was passiert mit der Risikolebensversicherung in der Privatinsolvenz?

In der Privatinsolvenz gehört die Risikolebensversicherung mit ihrem widerruflichen Bezugsrecht zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob er den Vertrag fortführt oder beendet (§ 103 InsO). Mangels Rückkaufswert bringt ihm eine Kündigung meist nichts, wohl aber die Beitragslast.

  • Mit dem Verwalter sprechen, bevor er kündigt oder das Bezugsrecht widerruft
  • Eintrittsrecht innerhalb eines Monats nach Verfahrenseröffnung nutzen
  • Beiträge, soweit möglich, aus dem pfändungsfreien Einkommen weiterzahlen
  • Bei unwiderruflichem Bezugsrecht: Anspruch des Begünstigten bleibt außerhalb der Masse

Muss doch ein neuer Vertrag her, prüfen wir als Makler gern, welcher Tarif nach der Insolvenz noch zu Ihnen passt. Den Rahmen für Beiträge und Summen finden Sie bei den Kosten der Risikolebensversicherung.

Können Gläubiger nach dem Tod auf die Risikolebensversicherung zugreifen?

Gläubiger des Verstorbenen kommen an die Risikolebensversicherung nach dem Tod nur heran, wenn kein Bezugsberechtigter eingetragen ist. Dann fällt die Summe in den Nachlass. Mit Bezugsberechtigtem fließt sie am Nachlass vorbei, sodass die Familie das Erbe ausschlagen und die Summe trotzdem behalten kann.

Situation bei der RisikolebensversicherungZugriff von Gläubigern
Bezugsberechtigter namentlich eingetragenNachlassgläubiger haben grundsätzlich keinen Zugriff
Bezugsrecht „die Erben“Summe geht an die Erben nach Erbquote, auch wenn sie das Erbe ausschlagen
Kein Bezugsrecht eingetragenSumme fällt in den Nachlass und haftet für Schulden
Bezugsberechtigter hat eigene SchuldenAusgezahltes Geld gehört zu seinem Vermögen und ist pfändbar

Wurden kurz vor dem Tod Bezugsrechte zulasten von Gläubigern geändert, kann das im Einzelfall angefochten werden. In solchen Fällen ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.

Häufige Fragen zur Pfändung der Risikolebensversicherung

Ist eine Risikolebensversicherung vor Pfändung geschützt?

Nur bis 5.400 Euro Versicherungssumme ist eine reine Todesfallversicherung bedingt pfändungsgeschützt. Eine Risikolebensversicherung mit höherer Summe ist pfändbar; schützen lässt sie sich über ein unwiderrufliches Bezugsrecht oder das Eintrittsrecht der Angehörigen.

Kann der Gerichtsvollzieher meine Risikolebensversicherung kündigen?

Kündigen kann nicht der Gerichtsvollzieher, sondern der Gläubiger nach einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Weil die Risikolebensversicherung keinen Rückkaufswert hat, erhält er dabei kaum Geld; Ihre Angehörigen können den Vertrag über das Eintrittsrecht übernehmen.

Bleibt die Risikolebensversicherung in der Insolvenz bestehen?

Das entscheidet der Insolvenzverwalter. Oft lohnt sich für ihn eine Kündigung der Risikolebensversicherung nicht. Bezugsberechtigte oder Ehepartner und Kinder können innerhalb eines Monats nach Eröffnung in den Vertrag eintreten.

Muss ich die Risikolebensversicherung im Insolvenzverfahren angeben?

Ja. Im Insolvenzverfahren legen Sie Gericht und Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte offen, in der Verbraucherinsolvenz über das Vermögensverzeichnis nach § 305 InsO. Dazu gehört die Risikolebensversicherung mit Versicherer, Vertragsnummer und Bezugsrecht. Wer einen Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig verschweigt, gefährdet nach § 290 InsO die Restschuldbefreiung.

Bekommen Hinterbliebene die Risikolebensversicherung, wenn sie das Erbe ausschlagen?

Ja, sofern sie als Bezugsberechtigte eingetragen sind. Die Leistung der Risikolebensversicherung fließt dann unabhängig vom Erbe, und Nachlassgläubiger haben darauf grundsätzlich keinen Zugriff.

Ist das ausgezahlte Geld aus der Risikolebensversicherung pfändbar?

Hat der Empfänger eigene Schulden, gehört die ausgezahlte Summe der Risikolebensversicherung zu seinem Vermögen. Seine Gläubiger können darauf zugreifen, auf einem Pfändungsschutzkonto bleibt nur der monatliche Freibetrag geschützt.

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