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Versicherungsnehmer und versicherte Person der Risikolebensversicherung: Rollen, Beitragszahler und Umschreiben

Wem gehört der Vertrag, wessen Leben ist versichert und wer muss zahlen? Diese drei Fragen entscheiden über Rechte, Steuer und spätere Änderungen Ihrer Risikolebensversicherung.

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Wer ist Versicherungsnehmer und wer versicherte Person der Risikolebensversicherung?

Versicherungsnehmer ist, wer die Risikolebensversicherung abschließt: Er ist Vertragspartner des Versicherers, schuldet die Beiträge und bestimmt, wer das Geld bekommt. Versicherte Person ist der Mensch, auf dessen Leben der Vertrag läuft. Nur ihr Tod löst die Zahlung aus.

Meist ist beides dieselbe Person. Fallen die Rollen auseinander, muss die versicherte Person schriftlich einwilligen. Später lässt sich der Vertrag mit Zustimmung des Versicherers auf einen neuen Versicherungsnehmer umschreiben.

Welche Rechte und Pflichten haben Versicherungsnehmer und versicherte Person einer Risikolebensversicherung?

In der Risikolebensversicherung trägt der Versicherungsnehmer die Verantwortung für den Vertrag, die versicherte Person die Verantwortung für die Angaben über sich selbst. Diese Aufteilung bestimmt, wer was unterschreibt und wer später etwas ändern darf.

Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung

  • schließt den Vertrag und unterschreibt den Antrag
  • schuldet die Beiträge, auch wenn ein anderer sie überweist
  • legt das Bezugsrecht fest und ändert es
  • kündigt, stellt beitragsfrei, nutzt Nachversicherung und Verlängerung
  • erhält Versicherungsschein und alle Mitteilungen

Versicherte Person der Risikolebensversicherung

  • beantwortet die Gesundheitsfragen selbst
  • willigt schriftlich ein, wenn sie nicht selbst Vertragspartner ist
  • entbindet Ärzte von der Schweigepflicht
  • ihr Wissen zählt wie das des Versicherungsnehmers (§ 156 VVG)
  • hat ohne eigene Vertragsstellung keine Gestaltungsrechte

Ist die versicherte Person nicht selbst Vertragspartner, erfährt der Versicherungsnehmer unter Umständen das Ergebnis ihrer Risikoprüfung. Die Continentale lässt sich im Antrag ausdrücklich erlauben, ihm etwa die Versicherbarkeit und Ausschlüsse wegen bestimmter Erkrankungen mitzuteilen.

Ist die versicherte Person geschäftsunfähig oder betreut, darf der Versicherungsnehmer sie bei der Einwilligung nicht vertreten (§ 150 Abs. 2 VVG).

Wer kann Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung sein?

Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung kann jeder volljährige Mensch sein, ebenso ein Unternehmen. Entscheidend ist, wem der Vertrag gehören und an wen das Geld im Ernstfall fließen soll.

Gestaltung der RisikolebensversicherungVersicherungsnehmerZu versichernde PersonTypischer Zweck
eigener VertragSie selbstSie selbstFamilie und Kredit absichern
über KreuzPartnerinPartnerLeistung ohne Erbschaftsteuer, vor allem ohne Trauschein
verbundene Lebenbeide Partnerbeide Partnerein Vertrag für ein Paar
FirmenvertragGmbH oder MitgesellschafterGeschäftsführer oder GesellschafterAusfall einer Schlüsselperson
Zu versichernde Person heißt im Antrag der Mensch, dessen Leben abgesichert werden soll.

Vor Vertragsschluss stellt der Versicherer nach dem Geldwäschegesetz die Identität des Versicherungsnehmers fest, meist anhand einer Kopie von Personalausweis oder Reisepass. Bei einem Unternehmen kommen Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten hinzu.

Eine finanzierende Bank wird in der Regel nicht Versicherungsnehmer. Sie erhält die Ansprüche per Abtretung, wie der Ratgeber Risikolebensversicherung an die Bank abtreten erklärt.

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Wer zahlt die Beiträge der Risikolebensversicherung?

Die Beiträge der Risikolebensversicherung schuldet der Versicherungsnehmer. Überweisen darf sie auch ein anderer, etwa ein Elternteil oder der Partner. Dann erteilt der Kontoinhaber ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat. Am Vertrag ändert das nichts, an der Steuer womöglich schon.

Beitragszahler und Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung zusammenführen: In der Steuererklärung ansetzen kann die Beiträge nur, wer sie als Versicherungsnehmer schuldet und tatsächlich trägt. Erbschaftsteuerfrei ist die Auszahlung in der Regel nur, wenn der Empfänger selbst Versicherungsnehmer ist und vom eigenen Konto zahlt.

Wie Paare diese Regel nutzen, zeigt der Ratgeber Risikolebensversicherung über Kreuz. Die Steuergrundlagen erklärt Erbschaftsteuer auf die Risikolebensversicherung.

Risikolebensversicherung umschreiben: Wie funktioniert der Wechsel des Versicherungsnehmers?

Eine Risikolebensversicherung lässt sich auf einen neuen Versicherungsnehmer umschreiben. Der neue Vertragspartner übernimmt den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, der Versicherer muss zustimmen. Weil die versicherte Person dieselbe bleibt, ändert sich am versicherten Risiko nichts.

  1. Bisheriger und neuer Versicherungsnehmer füllen den Wechselantrag des Versicherers aus und unterschreiben beide.
  2. Der neue Versicherungsnehmer weist sich nach dem Geldwäschegesetz aus und erteilt ein Lastschriftmandat für die künftigen Beiträge.
  3. Das Bezugsrecht wird neu festgelegt. Fehlt eine Angabe, sind bei der DELA der neue Versicherungsnehmer oder seine Erben bezugsberechtigt.
  4. Der Versicherer stimmt zu und bestätigt den Wechsel schriftlich. Rückwirkend ist die Übertragung etwa bei der DELA nicht möglich.

Meldung an das Finanzamt beim Umschreiben der Risikolebensversicherung: Der Versicherer zeigt dem Erbschaftsteuer-Finanzamt Name, Anschrift, Geburtsdatum und Identifikationsnummer des neuen Inhabers sowie den Rückkaufswert an (§ 3 ErbStDV).

Mit dem Rückkaufswert wird eine unentgeltliche Übertragung bewertet (§ 12 Abs. 4 BewG). Bei einer Risikolebensversicherung ist er meist sehr gering.

Typische Anlässe sind eine Trennung, ein Vertrag, den Eltern für ihr inzwischen erwachsenes Kind abgeschlossen haben, oder der Umbau zu einer Gestaltung über Kreuz. Wäre die versicherte Person heute nur schwer neu versicherbar, ist das Umschreiben meist besser als eine Kündigung.

Was passiert mit der Risikolebensversicherung, wenn der Versicherungsnehmer zuerst stirbt?

Stirbt der Versicherungsnehmer, während die versicherte Person lebt, zahlt die Risikolebensversicherung nichts, denn versichert ist ein anderes Leben. Der Vertrag läuft weiter, offen ist nur, wer ihn nun hält.

Ohne Regelung im Vertrag

Der Vertrag fällt in den Nachlass. Die Erben werden Versicherungsnehmer und entscheiden über Fortführung oder Kündigung.

Rechtsnachfolge bei der Hannoverschen

Die versicherte Person wird Versicherungsnehmer, sofern bis dahin nichts anderes bestimmt ist.

Rechtsnachfolge bei der Continentale

Eine bei Antragstellung volljährige versicherte Person soll den Vertrag weiterführen. Der Versicherungsnehmer kann das jederzeit in Textform widerrufen.

Bei Paaren über Kreuz ist die Übernahme durch die versicherte Person meist gewollt: Der überlebende Partner führt den Vertrag auf sein eigenes Leben weiter, und der Schutz für die Kinder bleibt bestehen.

Welche Regel für Ihren Vertrag gilt, steht im Versicherungsschein. Wer das Geld später erhält, erklärt die Bezugsberechtigung der Risikolebensversicherung.

Fragen zu Versicherungsnehmer und versicherter Person der Risikolebensversicherung

Kann der Versicherungsnehmer eine andere Person sein als die versicherte Person?

Ja. In einer Risikolebensversicherung dürfen Versicherungsnehmer und versicherte Person verschiedene Menschen sein, auch ein Unternehmen und sein Geschäftsführer. Übersteigt die Summe die gewöhnlichen Beerdigungskosten, muss die versicherte Person dem Vertrag schriftlich zustimmen (§ 150 VVG).

Was bedeutet zu versichernde Person im Antrag der Risikolebensversicherung?

So nennen Antragsformulare den Menschen, dessen Leben die Risikolebensversicherung absichern soll, solange der Vertrag noch nicht besteht. Nach der Annahme heißt er versicherte Person. Sein Alter, seine Gesundheit und sein Beruf bestimmen den Beitrag.

Kann ich meine Risikolebensversicherung auf meinen Partner umschreiben?

Ja, mit Zustimmung des Versicherers. Sie und Ihr Partner unterschreiben einen Antrag auf Wechsel des Versicherungsnehmers. Danach gehört die Risikolebensversicherung Ihrem Partner, er zahlt die Beiträge und sollte das Bezugsrecht neu festlegen.

Muss der Versicherungsnehmer die Beiträge der Risikolebensversicherung selbst zahlen?

Er schuldet sie, überweisen darf aber auch ein anderer. Für den Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung ist die Zahlung vom eigenen Konto trotzdem besser: Nur dann kann er die Beiträge absetzen, und die spätere Leistung lässt sich eindeutig seinem Vertrag zuordnen.

Kann die Bank Versicherungsnehmer meiner Risikolebensversicherung werden?

Üblich ist das nicht. Bei einer Baufinanzierung bleiben Sie Versicherungsnehmer der Risikolebensversicherung und treten der Bank nur die Ansprüche ab. Ist das Darlehen getilgt, gibt die Bank die Abtretung frei und Sie verfügen wieder allein über den Vertrag.

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