Risikolebensversicherung bei Umzug ins Ausland: Schutz, Pflichten, Neuabschluss und Steuer
Ein Umzug ins Ausland verändert Steuer, Krankenversicherung und Rente, die Risikolebensversicherung läuft dagegen meist einfach weiter. Damit das so bleibt, müssen ein paar Dinge vor dem Abflug geklärt sein.
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Was passiert mit der Risikolebensversicherung beim Umzug ins Ausland?
Die Risikolebensversicherung läuft beim Umzug ins Ausland in der Regel unverändert weiter. Gängige Tarife versichern weltweit, die Summe wird also auch fällig, wenn die versicherte Person im neuen Wohnland stirbt.
Sie teilen dem Versicherer die neue Anschrift und Ihre steuerliche Ansässigkeit mit und sorgen dafür, dass die Beiträge weiter eingezogen werden können.
Schwieriger ist der Neuabschluss: Viele Versicherer verlangen dafür einen Wohnsitz in Deutschland. Wer auswandern will, beantragt die Risikolebensversicherung deshalb am besten vor dem Umzug.
Gilt die Risikolebensversicherung nach dem Umzug ins Ausland weiter?
Ja. Die Risikolebensversicherung knüpft an den Tod der versicherten Person an, nicht an ihren Wohnort. Die Hannoversche sagt in ihren Bedingungen weltweiten Versicherungsschutz zu, die AXA ebenso, sofern nichts anderes vereinbart ist; auch Itzehoer, INTER und WWK versichern weltweit.
Was nach dem Umzug gleich bleibt
- Versicherungssumme, Laufzeit und Beitrag
- Bezugsrecht, Nachversicherung und Verlängerungsoption
- deutsches Recht als Grundlage des Vertrags
Was sich nach dem Umzug ändert
- Gerichtsstand: Klagen gehen dann meist an den Sitz des Versicherers
- Versicherer melden Vertragsdaten an in- und ausländische Steuerbehörden
- Auslandsboni für Reisen beziehen sich auf das neue Wohnland
Die Kriegsklausel gilt im neuen Wohnland wie auf Reisen: Wer außerhalb Deutschlands unbeteiligt in kriegerische Ereignisse gerät, bleibt bei der Hannoverschen versichert. Was bei Unruhen und Krieg sonst gilt, erklärt der Ratgeber Wann zahlt die Risikolebensversicherung nicht?
Umzug ins Ausland: Was Sie dem Versicherer der Risikolebensversicherung mitteilen müssen
Vor dem Umzug ins Ausland klären Versicherungsnehmer mit dem Versicherer der Risikolebensversicherung drei Dinge: Anschrift, Steuerdaten und Beitragszahlung. Als Gefahrerhöhung zählt der Umzug nicht, wenn der Vertrag wie üblich nur das Rauchen so einstuft (§ 158 VVG).
- neue Postanschrift unverzüglich mitteilen, am besten schon vor dem Umzugstermin
- steuerliche Ansässigkeit und ausländische Steuernummer angeben, wenn der Versicherer danach fragt
- Lastschriftkonto prüfen: Die degenia verlangt auch nach dem Wegzug ein Konto in der Europäischen Union
- Bezugsberechtigte mit aktueller Anschrift hinterlegen, damit der Versicherer sie im Todesfall erreicht
- Versicherungsschein digital aufbewahren und Angehörigen sagen, wo er liegt
Mahnung an die alte Adresse gilt als zugegangen: Kennt der Versicherer Ihre neue Anschrift nicht, darf er etwa bei der Hannoverschen per Einschreiben an die letzte bekannte Adresse schreiben; die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung als zugegangen.
Platzt nach dem Umzug die Lastschrift, läuft so eine Zahlungsfrist ab, ohne dass Sie davon wissen.
Risikolebensversicherung vor dem Umzug ins Ausland abschließen
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Risikolebensversicherung vor dem Umzug ins Ausland abschließen: Wohnsitz und Antragsfragen
Eine neue Risikolebensversicherung setzt bei vielen Versicherern einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Die degenia nimmt Verträge nur mit Versicherungsnehmern an, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt; IDEAL und WGV knüpfen ihren vorläufigen Versicherungsschutz ab Antrag daran, dass Versicherungsnehmer und versicherte Person hier wohnen.
Geplante Auslandsaufenthalte fragt der Antrag ausdrücklich ab:
| Versicherer der Risikolebensversicherung | Frage zum geplanten Auslandsaufenthalt |
|---|---|
| Hannoversche | Reisen Sie in den nächsten zwölf Monaten voraussichtlich länger als sechs Monate in das außereuropäische Ausland? |
| Continentale | Aufenthalt außerhalb der EU von mehr als drei Monaten in den nächsten zwölf Monaten; Großbritannien, Schweiz, Island, Norwegen, Kanada und USA sind ausgenommen, bei Ja folgt ein Fragebogen |
Ein geplanter Umzug nach Spanien, in die Schweiz oder in die USA löst bei der Continentale also keine Zusatzfrage aus, ein Jahr in Südostasien dagegen schon. Beantworten Sie die Frage genau; wer einen feststehenden Umzug verschweigt, riskiert wie bei jeder falschen Antwort den Rücktritt.
Risikolebensversicherung vor dem Abmelden des Wohnsitzes beantragen: Stellen Sie den Antrag, solange Sie noch in Deutschland gemeldet sind, und warten Sie die Annahme ab. Danach läuft der Vertrag im Ausland weiter, ein Neuabschluss vom Ausland aus ist dagegen oft nicht mehr möglich.
Welche Risikolebensversicherungen zahlen extra bei Tod im Ausland?
Einige Tarife zahlen zusätzlich zur Summe, wenn die versicherte Person im Ausland stirbt. Gemeint sind meist Reisen und kurze Aufenthalte, nicht der neue Wohnsitz: Bei der Hannoverschen ist Ausland jedes Land außerhalb des Landes, in dem die versicherte Person wohnt.
| Tarif mit Auslandsleistung | Zusatzleistung bei Tod im Ausland |
|---|---|
| Hannoversche Risikolebensversicherung Plus | 5 % der Summe, höchstens 10.000 €, bei Aufenthalten bis 45 Tage; internationale Sterbeurkunde nötig |
| Continentale PremiumRisikoleben | 5 %, höchstens 10.000 €, bei Aufenthalten bis 45 Tage |
| Provinzial Risiko-Lebensversicherung Smart | 5 %, höchstens 10.000 €; nicht bei mehr als 45 Tagen am Stück oder 90 Tagen im Kalenderjahr |
| VPV Risiko-Lebensversicherung Premium | 5 %, höchstens 10.000 €, bei Aufenthalten bis 45 Tage |
| ÖSA Risikolebensversicherung gleichbleibend | 10 %, höchstens 10.000 € |
| IDEAL RisikoLeben Exklusiv | Rückholung bis 5.200 € innerhalb Europas, bis 10.300 € von außerhalb |
| InterRisk Risikolebensversicherung XXL | Überführung aus dem Ausland bis 10.000 € |
Nach einem dauerhaften Umzug greifen diese Leistungen nur noch auf Reisen aus dem neuen Wohnland heraus, etwa beim Besuch der Familie in Deutschland.
Für die Hauptleistung brauchen Hinterbliebene eine amtliche Sterbeurkunde und eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache; aus dem Ausland ist eine internationale Sterbeurkunde am einfachsten. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber zur Auszahlung der Risikolebensversicherung.
Steuern nach dem Umzug ins Ausland: Erbschaftsteuer und Sonderausgaben bei der Risikolebensversicherung
Der Umzug ins Ausland beendet die deutsche Erbschaftsteuer auf die Risikolebensversicherung nicht sofort. Deutsche Staatsangehörige gelten nach § 2 ErbStG noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, und lebt der Begünstigte in Deutschland, ist sein Erwerb ohnehin hier steuerpflichtig.
Mit den meisten Staaten gibt es kein Abkommen zur Erbschaftsteuer. Wer etwa nach Spanien zieht, kann deshalb in zwei Ländern Steuer auf dieselbe Auszahlung schulden; die ausländische Steuer wird unter Umständen auf die deutsche angerechnet (§ 21 ErbStG).
Ist der Begünstigte selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler, fällt in Deutschland in der Regel keine Erbschaftsteuer an.
Bei der Einkommensteuer entfällt mit dem Wegzug meist der Sonderausgabenabzug, weil beschränkt Steuerpflichtige § 10 EStG nicht nutzen können (§ 50 Abs. 1 EStG). Die Auszahlung selbst bleibt nach deutschem Recht einkommensteuerfrei; wie das neue Wohnland sie behandelt, klären Sie dort. Gestaltungen ohne Erbschaftsteuer zeigt der Ratgeber Risikolebensversicherung über Kreuz.
Fragen zur Risikolebensversicherung beim Umzug ins Ausland
Gilt meine Risikolebensversicherung, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Die Risikolebensversicherung läuft beim Umzug ins Ausland weiter, gängige Tarife wie die der Hannoverschen oder der AXA versichern weltweit. Melden Sie dem Versicherer Ihre neue Anschrift und Steuerdaten und sorgen Sie dafür, dass die Beiträge weiter abgebucht werden können.
Kann ich eine Risikolebensversicherung vom Ausland aus abschließen?
Meist nicht. Viele Versicherer verlangen für eine neue Risikolebensversicherung einen Wohnsitz in Deutschland, die degenia etwa beim Versicherungsnehmer. Wer auswandern möchte, beantragt den Vertrag deshalb vor dem Umzug und gibt den geplanten Auslandsaufenthalt im Antrag an.
Muss ich einen geplanten Auslandsaufenthalt im Antrag angeben?
Ja, wenn der Antrag danach fragt. Die Hannoversche fragt bei der Risikolebensversicherung nach Reisen ins außereuropäische Ausland über sechs Monate, die Continentale nach Aufenthalten außerhalb der EU über drei Monate. Ein Umzug, der sich erst nach Vertragsschluss ergibt, ändert den Schutz nicht.
Zahlt die Risikolebensversicherung bei Tod im Ausland an Angehörige in Deutschland?
Ja. Die Risikolebensversicherung zahlt an die Bezugsberechtigten, egal wo die versicherte Person gestorben ist. Die Angehörigen reichen Sterbeurkunde, ärztliche Bescheinigung zur Todesursache und Versicherungsschein ein; aus dem Ausland erleichtert eine internationale Sterbeurkunde die Prüfung.
Fällt nach dem Umzug ins Ausland noch Erbschaftsteuer auf die Risikolebensversicherung an?
Oft ja. Deutsche Staatsangehörige bleiben fünf Jahre nach dem Wegzug in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig, und ein Begünstigter mit Wohnsitz in Deutschland versteuert die Auszahlung ohnehin hier. Eine Risikolebensversicherung über Kreuz vermeidet die deutsche Erbschaftsteuer in der Regel.
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